Zusammenlegung der Grundbuchämter Bremgarten und Muri
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Grossratskommission befürwortet gemeinsamen Standort in Bünzen
Aus Kostengründen hat die Kommission den Standort Bünzen knapp dem Standort Wohlen vorgezogen.
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 2. März 2012 über die Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) beraten.
Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten und Bezirksgerichte Bremgarten und Muri
Bedingt durch das neue KESR soll die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten neu in Muri untergebracht werden. Für das Bezirksgericht Muri sind zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Im Gebäude Rathausplatz 1/3 in Bremgarten sind zusätzliche Arbeitsplätze und weitere Räume für das Bezirksgericht Bremgarten erforderlich. Die beiden Kredite für diese baulichen Massnahmen wurden durch die Kommission VWA einstimmig genehmigt.
Zusammenlegung der Grundbuchämter
Aufgrund dieser Anpassungen muss für die bisher in diesen Räumlichkeiten ansässigen Grundbuchämter eine neue Lösung gesucht werden. Der Zusammenlegung der beiden Grundbuchämter Bremgarten und Muri stimmte die Kommission VWA aus Effizienzgründen einstimmig zu. Aufgrund von Zusatzberichten des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) diskutierte die Kommission eingehend über die beiden Standorte in der Casa Güpf in Wohlen und in der Landi Freiamt in Bünzen. Beide Objekte bieten ausreichend Raum und der Bezug ist termingerecht im September 2012 möglich. Während sich die Casa Güpf in einem regionalen Zentrum befindet, liegt die Landi Freiamt in Bünzen im ländlichen Raum. Vor allem aus Kostengründen entschied sich die Kommission knapp, dem Standort in Bünzen den Vorrang zu geben.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich am 8. Mai 2012 über die Vorlage entscheiden.