Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Zivilschutzanlage der Kanti Wohlen wird Asylunterkunft :
80 Personen werden ab Mitte Oktober 2014 unterirdisch untergebracht

Die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylsuchenden führen dazu, dass der Kanton auch unterirdische Unterbringungsmöglichkeiten nutzen muss. Die erste Zivilschutzanlage wird Mitte Oktober in der Kanti Wohlen in Betrieb genommen.

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) treibt die Anmietung von zusätzlichen Unterkünften laufend und mit Hochdruck voran. Auf diese Art und Weise konnten Belegungsspitzen bisher gebrochen werden. Schon heute ist allerdings absehbar, dass die auf diesem Weg zu schaffenden neuen Plätze nicht ausreichen werden, um die Unterbringung von Asylsuchenden nachhaltig sicherstellen zu können. Dies vor dem Hintergrund, dass der Zustrom von Asylsuchenden unvermindert anhält und die Unterbringungsstrukturen gleichzeitig von immer mehr Personen für immer längere Zeit beansprucht werden.

Gemeinderat Wohlen grundsätzlich einverstanden

Aus diesem Grund sieht sich der Kanton gezwungen, auch die unterirdische Unterbringung in Zivilschutzanlagen ins Auge zu fassen, obwohl diese weder unterbringungs- noch betreuungsmässig erwünscht ist. Der KSD geht deshalb auf jene Gemeinden zu, in denen sich entsprechende Anlagen befinden, die kurzfristig genutzt werden könnten. In der laufenden Woche wird zudem auch die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen zu diesem Thema tagen.

Erste konstruktive Gespräche führte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in Anbetracht der angespannten Situation mit der Gemeinde Wohlen über die Nutzung der im Kantonseigentum stehenden Zivilschutzanlage der Kanti Wohlen. Der Gemeinderat hat dem Vorgehen im Grundsatz zugestimmt, wobei die Rahmenbedingungen zwischen Kanton und Gemeinde über die Nutzung der Anlage noch zu verhandeln sein werden.

Erste Anlage, die aufgeht – erste, die zugeht

Geplant ist, dass die Unterkunft mit 80 Personen ab Mitte Oktober belegt wird. Dabei wird es sich voraussichtlich um Einzelpersonen (und nicht um Familien) handeln. Weiter ist vorgesehen, dass die Zivilschutzanlage temporär genutzt wird, längstens, bis sich die Unterbringungssituation derart entspannt haben wird, dass auf die unterirdische Unterbringung verzichtet werden kann. Die Zivilschutzanlage der Kanti Wohlen wird jedenfalls als erste Anlage geschlossen werden, sobald genügend Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen. Schliesslich wird – insbesondere in Zusammenarbeit mit der Schule und der Anwohnerschaft – zu prüfen sein, in welcher Art und in welchem Umfang Sicherheitsleistungen für die kantonal betreute Unterkunft notwendig sein werden. Ebenso sind angesichts der unterirdischen Unterbringung Lösungen über die teilweise Nutzung des Aussenraums zu finden.

Das DGS dankt dem Gemeinderat Wohlen und der Kanti Wohlen für die kooperative Haltung bei der Lösung des zunehmend schwierigen Unterbringungsproblems und ist zuversichtlich, dass sich auch in anderen Gemeinden des Kantons mit geeigneten Zivilschutzunterkünften Möglichkeiten zur temporären Unterbringung von Asylsuchenden finden lassen.

  • Departement Gesundheit und Soziales