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Zeitgemässes Lohnsystem für Lehrpersonen und Schulleitungen im Aargau :
Konkurrenzfähige Löhne ab 2022

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat mit vorliegender Botschaft die Elemente und Eckwerte eines neuen Lohnsystems für die Lehrpersonen aller Schulstufen sowie für die Schulleitungen der Volksschule. Er sieht dringenden Handlungsbedarf, um in Zeiten von Lehrpersonenmangel im Marktvergleich mit den umliegenden Kantonen wieder konkurrenzfähige Löhne zahlen zu können. Im Gegensatz zum aktuellen Lohnsystem erfüllt das neue Lohnsystem alle Anforderungen bezüglich Transparenz, Wettbewerbsfähigkeit, Umsetzbarkeit und Diskriminierungsfreiheit gegenüber den Geschlechtern.

Im ganzen deutschsprachigen Raum besteht ein akuter Mangel an qualifizierten Lehrpersonen und dieser wird sich in den nächsten Jahren noch akzentuieren. Die Schülerzahlen an der Volksschule steigen kontinuierlich an und zugleich treten mehr Lehrerinnen und Lehrer in den Ruhestand als derzeit von den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet werden. Es ist deshalb für den Kanton Aargau von zentraler Bedeutung, ein konkurrenzfähiges Lohnniveau über alle Schulstufen zu erreichen und über ein zeitgemässes Lohnsystem zu verfügen.

Deutlich höhere Löhne in umliegenden Kantonen

Das aktuelle Lohnsystem der Lehrpersonen wurde mit dem Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) vom 24. August 2004 geschaffen und ist seit 2005 in Kraft. Bereits im Jahr 2011 musste eine erste Revision durchgeführt werden, um die Löhne der Aargauer Lehrpersonen wettbewerbsfähiger zu gestalten. Durch die finanziellen Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre, welche zu Spar- und Lohnnullrunden führten, verloren die Löhne im Vergleich zu den umliegenden Kantonen, die im Gegensatz zum heutigen Aargauer Lohnsystem grösstenteils einen automatischen Lohnanstieg kennen, jedoch erneut deutlich an Wettbewerbsfähigkeit. Inzwischen unterschreiten die Aargauer Löhne jene der Nachbarkantone in den allermeisten Funktionen massiv, insbesondere in der ersten Hälfte der Berufslaufbahn. So liegt beispielsweise der Lohn der Oberstufenlehrpersonen bereits im ersten Dienstjahr jährlich rund 3'900 Franken tiefer als in den umliegenden Vergleichskantonen und im elften Dienstjahr beträgt die Differenz bereits 18'200 Franken beziehungsweise minus 14,9 Prozentpunkte. Der Anreiz, schon zu Beginn der beruflichen Laufbahn in einen Nachbarkanton auszuweichen, ist entsprechend gross.

Analytische Funktionsbewertung als Grundlage

Da das geltende Lohnsystem (Vektorenmodell) vom Verwaltungsgericht in Bezug auf geschlechterdiskriminierende Elemente kritisch beurteilt wurde und im Aargau im Unterschied zu den meisten Kantonen ausschliesslich das Lebensalter für die Lohnhöhe entscheidend ist, wurde das neue Lohnsystem mit Unterstützung externer Experten von Grund auf neugestaltet. Es basiert auf einer analytischen Funktionsbewertung für die Lehrpersonen aller Schulstufen sowie die Schulleitenden der Volksschule. Dabei hat das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) eine wissenschaftlich fundierte Methodik angewendet, die in anderen Kantonen bereits zum Einsatz kommt. Die Funktionsbewertung wurde unter Einbezug von Lehrpersonen aller Schulstufen und aller Funktionen sowie verschiedenen Schulleiterinnen und Schulleitern der Volksschule erstellt.

Stärkerer Lohnanstieg zu Beginn der Berufslaufbahn

Der Normverlauf der Löhne soll in Zukunft nicht mehr anhand des Lebensalters verlaufen, sondern entlang festgelegter Erfahrungsstufen in einem modellierten Verlauf, vergleichbar mit den Lohnmodellen anderer Kantone. Die Lohnkurve steigt in den ersten Jahren relativ stark an und flacht dann mit zunehmenden Erfahrungsjahren ab. Dies kommt vor allem jüngeren Lehrpersonen und Schulleitenden zugute. Eine weitere Neuerung betrifft die Berufs- und Lebenserfahrung, die beim Eintritt in den Schuldienst respektive beim Antritt einer bestimmten Funktion angerechnet werden. Nicht mehr das Lebensalter ist massgeblich, sondern die berufsrelevante Erfahrung, die entweder in einer Funktion im Schuldienst oder in einem anderen beruflichen oder im privaten Umfeld angeeignet worden ist.

Stossrichtung wird mehrheitlich begrüsst

Zur vorgesehenen Revision des Lohnsystems wurde vom 21. Februar bis zum 30. April 2020 eine Anhörung durchgeführt. Der Bedarf, das heutige System aus dem Jahr 2004 durch ein auf einer fundierten Systematik basierendes Lohnsystem abzulösen, wird grossmehrheitlich anerkannt. Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden begrüsst die Stossrichtungen des neuen Lohnsystems. Kritisiert wird die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Sekundarstufe II und – in geringerem Masse – der Sekundarstufe I. Zudem sind etliche Hinweise zur Bewertung und zur Systematik eingegangen. Die Überprüfung der Hinweise haben zu einzelnen systemischen Anpassungen sowie zu einer Marktzulage für Funktionen der Sekundarstufe II geführt. Der Einführungszeitpunkt wurde aufgrund der Covid-19-Situation unterschiedlich beurteilt: Viele Teilnehmende sehen eine hohe Dringlichkeit, einige Parteien befürworten eine zeitliche Verschiebung oder eine gestaffelte Einführung.

Anpassung von Dekret und Verordnung notwendig

Die Einführung des neuen Lohnsystems verursacht einen zusätzlichen jährlichen Finanzbedarf von total 68,7 Millionen Franken. Inklusive Arbeitgeberbeiträge beträgt der Nettoaufwand für den Kanton 50,6 Millionen Franken und für die Gemeinden 18,1 Millionen Franken. Die Mehrkosten ergeben sich aus der Ausrichtung der künftigen Lohnskala auf den Markt, dem zukünftig steileren Normverlauf sowie dem Korrekturbedarf des Lohns von jüngeren Lehrpersonen. Zudem soll für Funktionen der Sekundarstufe II, welche trotz neuem Lohnsystem weiterhin deutlich vom Marktdurchschnitt entfernt sind, eine Marktzulage ausgerichtet werden.

Für die Umsetzung des neuen Lohnsystems ist eine Anpassung des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) sowie der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) vom 13. Oktober 2004 notwendig. Voraussichtlich im Dezember 2020 wird der Grosse Rat über die Vorlage entscheiden. Bei einer Zustimmung soll die Einführung des neuen Lohnsystems aufgrund des unveränderten Handlungs- und Nachholbedarfs in einem Schritt per 1. Januar 2022 erfolgen. So kann sich der Aargau künftig im angespannten Lehrpersonenmarkt wieder besser positionieren und wird insbesondere für Berufseinsteigende und junge Lehrpersonen auch aus Lohnsicht wieder ein attraktiver Arbeitsort.

Mehr zum Thema

Botschaft an den Grossen Rat: GR 20.272

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
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