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Wirkungsbericht Finanzausgleich: Der Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden wirkt grundsätzlich wie beabsichtigt :
Der Regierungsrat schlägt Optimierungen in einzelnen Bereichen vor

Eine Umfrage unter den Gemeinden sowie umfangreiche Datenanalysen stellen dem Aargauer Finanzausgleich ein gutes Zeugnis aus: Er erzielt die beabsichtigte Wirkung. Der Regierungsrat will indes Optimierungen beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sowie die Einführung eines Lastenausgleichs für die Pflegekosten prüfen.

Seit dem Jahr 2018 hat der Aargau einen neuen interkommunalen Finanzausgleich. Das Departement Volkswirtschaft Inneres hat diesen nun auf seine Wirksamkeit hin geprüft, so wie es das Finanzausgleichsgesetz in periodischer Weisevorschreibt. Der Regierungsrat hat den ersten Wirkungsbericht verabschiedet. In der Botschaft an den Grossen Rat stellt er die Erkenntnisse des Berichts dar und schlägt verschiedene Optimierungsmassnahmen vor.

Das heutige System des Finanzausgleichs besteht aus sechs unabhängigen Ausgleichsgefässen: Steuerkraft, Mindestausstattung, Bildungslasten, Soziallasten, räumlich-strukturelle Lasten und Ergänzungsbeiträge.

Hohe Akzeptanz bei den Gemeinden

Rund drei Viertel der Aargauer Gemeinden haben an einer Umfrage zum Finanzausgleich teilgenommen. Rund 90 Prozent der teilnehmenden Gemeinden stufen das System als geeignet ein. Die Wirkung der Umverteilung erachten rund 60 Prozent als angemessen. Die übrigen 40 Prozent möchten, dass entweder mehr oder weniger Finanzmittel über die einzelnen Gefässe umverteilt werden, wobei sich die Anpassungswünsche dieser Gemeinden je nach Instrument unterscheiden.

In der Gesamtbeurteilung sind über 60 Prozent der Gemeinden zufrieden oder eher zufrieden. Tendenziell ist die Zufriedenheit bei den beitragsempfangenden Gemeinden höher als bei den zahlungspflichtigen, und bei den grösseren Gemeinden höher als bei den kleinen.

Datenanalyse bestätigt beabsichtigte Wirkung des Systems

Die Analyse der Daten zeigt, dass der Finanzausgleich so wirkt wie beabsichtigt: Alle Ausgleichsgefässe zusammen verringern die Unterschiede zwischen der Finanzkraft der Gemeinden deutlich. Auch individuell funktionieren die Ausgleichsgefässe grundsätzlich in die richtige Richtung und erzielen die beabsichtigten Effekte. Bei einzelnen Instrumenten wird aber auch auf Schwachstellen hingewiesen.

Bei der Einführung des neuen Systems wurde geschätzt, dass über 25 Gemeinden auf Ergänzungsbeiträge angewiesen sein könnten. Diese Beiträge erhalten diejenigen Gemeinden, die trotz der anderen Ausgleichsgefässe ihren Finanzhaushalt nur mit einem übermässig hohen Steuerfuss kompensieren könnten. Das Gesetz sieht eine maximale Steuerfusserhöhung vor, die nicht höher als 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert aller Gemeinden liegen darf. Bisher waren nie mehr als zwei Gemeinden auf Ergänzungsbeiträge angewiesen. Die Begrenzung der Steuerfüsse gegen oben funktioniert also besser als erwartet. Gleichwohl hat sich die Differenz zwischen den tiefsten und den höchsten Steuerfüssen vergrössert, weil einige Gemeinden ihre tiefen Sätze weiter senken konnten. Der Regierungsrat beobachtet die Situation in diesem Bereich, sieht aber aktuell angesichts der nur wenigen extrem tiefen Steuerfüsse keinen Handlungsbedarf.

System weiterführen und gezielt optimieren

Der Regierungsrat beurteilt das bestehende Finanzausgleichssystem als effektiv und effizient. Trotzdem bestehen in drei Punkten Optimierungsmöglichkeiten, die er weiter prüfen will:

  • Der Soziallastenausgleich wirkt möglicherweise zu stark, was zu Überkompensationen führen kann. Gewisse Gebergemeinden stehen nach der Umverteilung schlechter da als die Nehmergemeinden. Das soll genauer abgeklärt und allenfalls korrigiert werden.
  • Der räumlich-strukturelle Lastenausgleich soll Gemeinden begünstigen, bei denen Sonderlasten aufgrund der ländlichen Struktur anfallen. Die Umverteilung in diesem Gefäss wirkt in einzelnen Fällen wenig nachvollziehbar. Hier stellt sich die Frage, ob die heutigen Grenzwerte für Zahlungen oder die Indikatoren geprüft werden müssen.
  • Zu prüfen ist zudem, ob das heutige Finanzausgleichssystem ergänzt werden soll um ein neues Gefäss im Bereich der Pflegekosten, die von den Gemeinden übernommen werden müssen. Dies entspricht einer Forderung, die viele Gemeinden in der Umfrage gestellt haben. Diese Prüfung muss in Abhängigkeit von der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030) angegangen werden, mit der der Grosse Rat im Dezember 2023 auch die Lastenverteilung im Gesundheitswesen diskutieren soll.

Der Grosse Rat wird den Bericht im kommenden Juni beraten und die Weichen für das weitere Vorgehen stellen.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 23.113

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