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Weiterhin stabile Kantonsfinanzen :
Gute finanzielle Verfassung ermöglicht wichtige Investitionen in strategische Vorhaben und kantonale Infrastruktur

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024–2027 vor. Mit den guten Ergebnissen der letzten Jahre wurden vorausschauend die Schulden abgetragen und finanzielle Reserven gebildet. Der Kanton Aargau verfügt über den nötigen finanziellen Handlungsspielraum, um auch in politisch und konjunkturell anspruchsvollen Zeiten wichtige strategische Vorhaben und Investitionen zur Weiterentwicklung des Kantons umzusetzen. Das Budget 2024 weist ein Defizit von 132,3 Millionen Franken auf. Angesichts der heute sehr komfortablen Finanzlage sind vorübergehend auch Defizite vertretbar. Im Vergleich zum letztjährigen AFP sind diese erfreulicherweise kleiner und können mit der Ausgleichsreserve vollständig über die gesamte Planperiode aufgefangen werden.

Das aktuelle Umfeld ist weiterhin geprägt durch hohe Unsicherheiten. Die Auswirkungen des anhaltenden Ukraine-Kriegs sowie die weitere konjunkturelle Entwicklung sind zurzeit noch schwer abschätzbar. Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein Defizit für das Budget 2024 in der Höhe von 132,3 Millionen Franken eingeplant, welches jedoch mit der in guten Zeiten geschaffenen Ausgleichsreserve aufgefangen werden kann. Die Defizite in den Planjahren 2025 bis 2027 konnten gegenüber dem letzten AFP reduziert werden und betragen zwischen 159,7 und 187,3 Millionen Franken. Durch die mit Überschüssen der Vorjahre angelegte Ausgleichsreserve können sämtliche Defizite vollständig aufgefangen werden. Zur Reduktion der Planungsdefizite gegenüber dem letzten AFP hat zum einen die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen, zum anderen die Priorisierung der Aufgaben und Ausgaben im Budgetprozess beigetragen. An der Medienkonferenz zum AFP 2024–2027 betonte Finanzdirektor Markus Dieth: "Der Aargauer Kantonshaushalt präsentiert sich in diesem politisch anspruchsvollen Umfeld trotz geplanter Defizite weiterhin stabil und ist aus einer mittelfristigen Perspektive ausgeglichen. Die kritische Prüfung der Aufgaben und Ausgaben im Rahmen der jährlichen, rollenden Planung bleibt jedoch eine Daueraufgabe. So können der Regierungsrat und der Grosse Rat rechtzeitig die notwendigen Weichenstellungen vornehmen und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn sich zeigen würde, dass die Plandefizite im Rahmen der Mittelfristplanung nicht mehr durch die Mittel der Ausgleichsreserve aufgefangen werden könnten."

Gesunder Kantonshaushalt in anspruchsvollem Umfeld

In den letzten sechs Jahresrechnungen wurden hohe Überschüsse erzielt. Dies ist umso erfreulicher, weil der Kanton in dieser Periode aussergewöhnlich hohe finanzielle Belastungen aufgrund der Bewältigung der Covid-19-Pandemie, der Unterbringung und Beschulung der Schutzsuchenden aus der Ukraine oder der Finanzhilfe an die Kantonsspital Aarau AG verkraften musste. Mit den hohen Überschüssen konnten nicht nur die Fehlbeträge aus der Vergangenheit komplett abgetragen, sondern auch die hohe Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten deutlich schneller als ursprünglich erwartet, vollständig getilgt werden. Finanzdirektor Markus Dieth: "Damit hat die heutige Generation einen sehr grossen und überproportionalen Beitrag für den Abbau der in früheren Jahren entstandenen Schulden geleistet." In der gleichen Zeitperiode wurde mit den hohen Überschüssen eine Ausgleichsreserve geschaffen, deren Bestand aktuell bei 838 Millionen Franken liegt. Markus Dieth betont: "Dank der Ausgleichsreserve erreicht der Kanton Aargau auch in dieser konjunkturell schwierigen Zeit das finanzpolitische Ziel einer auf Dauer ausgeglichenen Finanzierungsrechnung. Diese gute finanzielle Ausgangslage ist das Resultat einer umsichtigen und vorausschauenden Finanz¬politik, welche auch von der Ratingagentur Standard & Poor's mit der Höchstbewertung AAA bestätigt wurde. An dieser Strategie will der Regierungsrat weiterhin festhalten."

Moderates Aufwandwachstum trotz hoher Investitionen in die Infrastruktur

Das Aufwandwachstum ist sowohl im Budget 2024 als auch in den Planjahren weiterhin moderat und liegt unterhalb der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung. Finanzdirektor Markus Dieth: "Das im Gesetz verankerte Ziel einer stabilen und wenn möglich sinkenden Staatsquote wird damit erreicht." Der konsolidierte Aufwand steigt im Budget 2024 gegenüber dem Budget 2023 um 2,2 Prozent auf rund 5,76 Milliarden Franken. Das Aufwandwachstum wird stark durch das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum getrieben. Davon besonders betroffen sind zum Beispiel die Aufgabenbereiche Gesundheit, Volksschule und Immobilien. Die Investitionen bewegen sich in der ganzen AFP-Periode auf hohem Niveau und liegen mit 323 bis 465 Millionen Franken höher als im Vorjahres-AFP. Insbesondere im Bereich der Immobilien sind höhere Investitionen notwendig als in den vergangenen Jahren, vor allem für die Bereiche Bildung und Sicherheit.

Mehrerträge bei den Steuern

Die kantonalen Steuern werden für das Budget 2024 mit rund 2,47 Milliarden Franken um 135,2 Millionen Franken oder 5,8 Prozent höher budgetiert als im Budget 2023. Ein wichtiger Grund für diesen Anstieg der Steuererträge im Vergleich zum Vorjahresbudget liegt darin, dass sich im laufenden Rechnungsjahr 2023 Steuermehrerträge gegenüber dem Budget abzeichnen und damit die Planungsgrundlage auf ein höheres Niveau angepasst werden kann. Höhere Erträge sind vor allem bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen zu erwarten. Eine Ertragssteigerung gibt es auch bei den Kantonssteuern der juristischen Personen, den Grundstückgewinnsteuern sowie den Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Unsichere SNB-Ausschüttung

Die grösste Unsicherheit im Budget 2024 betrifft die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Im vorliegenden AFP ist im Budget und in den Planjahren jeweils eine Ausschüttung im Umfang des Grundbeitrags von rund 107 Millionen Franken enthalten. Obwohl das Halbjahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 der SNB positiv war, ist auch in Betracht zu ziehen, dass es im Budgetjahr 2024 erneut keine Ausschüttung geben könnte. Entscheidend ist aber das Jahresergebnis der SNB per 31. Dezember 2023. Erfahrungsgemäss sind hohe Schwankungen möglich. Markus Dieth: "Wir werden im Herbst eine Neubeurteilung vornehmen. Der Grosse Rat hat dann die Möglichkeit, die Budgetierung der SNB-Ausschüttungen im Rahmen der AFP-Beratung im November 2023 anzupassen."

Neuer Lohnbeschluss

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für das Budget 2024 zum ersten Mal den neuen Lohnbeschluss infolge der Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Neben der Veränderung der Löhne für die Systempflege soll die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Löhne für das kantonale Personal und die Lehrpersonen auf 2,3 Prozent festgelegt werden. Damit soll die anhaltende Teuerung nach Möglichkeit ausgeglichen werden.

Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats

Unter dem Motto "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" treibt der Regierungsrat verschiedene strategische Projekte voran. Staatsschreiberin Joana Filippi: "Der Regierungsrat will die Voraussetzungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau weiter verbessern, damit die Wohn- und die Lebensqualität im Kanton Aargau gestärkt werden und Unternehmen gute Rahmenbedingungen vorfinden, um erfolgreich zu wirtschaften." Bei mehreren Projekten werden 2023 und 2024 wichtige Meilensteine erreicht.

Die vom Grossen Rat 2023 beratene Steuerstrategie will klare steuerliche Rahmenbedingungen für natürliche Personen und Unternehmen schaffen und soll nun gestaffelt umgesetzt werden. Eine erste Steuergesetzrevision 2025 wird dem Grossen Rat bis Ende 2023 unterbreitet. Weiter werden im Jahr 2024 Massnahmen zur gezielteren Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Aargau erarbeitet. Zu einem attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort gehören ferner auch jederzeit verfügbare öffentliche Dienstleistungen. Die bisherige Umsetzung der Digitalisierungsstrategie SmartAargau wird 2023 mit einem externen Mandat evaluiert. Ein revidiertes, modernes Gemeindegesetz soll zudem dafür sorgen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben weiterhin gut erfüllen können, denn die Aargauer Gemeinden tragen mit ihren Aufgaben wesentlich zur Lebensqualität und zu guten Standortbedingungen bei. Die Anhörung zum Gesetzesentwurf startet in der zweiten Jahreshälfte 2024.

Meilensteine in der Bildung und in der Gesundheitspolitik unterstützen ebenso einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau. Im Jahr 2024 ist der Entscheid des Grossen Rats über neue Mittelschulstandorte im Mittelland vorge¬sehen. Bereits im Herbst 2023 legt der Regierungsrat den Planungsbericht zu den kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen vor. Weiterhin ist mit einem Mangel an qualifiziertem Personal an den Aargauer Volksschulen zu rechnen. Gestützt auf aktuell laufende Analysen werden 2024 weitere Massnahmen geprüft und umgesetzt. Schliesslich wird im Herbst 2023 dem Grossen Rat die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 unterbreitet. Sie legt die langfristigen Ziele der Spital- und Gesundheitslandschaft im Kanton Aargau fest.

Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser gehört zum Wasserkanton Aargau. Deshalb erarbeitet der Kanton eine ganzheitliche Wasserstrategie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und verschiedenen Anspruchsgruppen. Die Wasserstrategie ist eine von zahlreichen Massnahmen des Massnahmenplans Klima, der laufend weiterentwickelt wird. Um die Vorbildfunktion des Kantons bei den erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz zu erfüllen, will der Regierungsrat mit einer Solaroffensive die Installation von Photovoltaikanlagen bei kantonalen Gebäuden forcieren.

Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite

Neben dem AFP 2024–2027 unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat auch die zweite Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2023. Darin werden dem Grossen Rat acht Verpflichtungskredite zum Beschluss unterbreitet. Es handelt sich dabei um Vorhaben mit einem Aufwand von gesamthaft rund 19,4 Millionen Franken. Mit der Sammelvorlage werden dem Grossen Rat zudem zwei Nachtragskredite für das Budget 2023 über insgesamt 3,9 Millionen Franken beantragt.

Für das Rechnungsjahr 2023 hatte der Grosse Rat ein Defizit von 296 Millionen Franken und eine entsprechende Entnahme aus der Ausgleichsreserve budgetiert. Aktuell zeichnet sich erfreulicherweise ab, dass die Jahresrechnung 2023 mit einem deutlich geringeren Defizit abschliessen wird. Dafür verantwortlich sind diverse aufwandseitige Budgetunterschreitungen, tiefere Aufwände für die Schutzsuchenden aus der Ukraine und zu erwartende höhere Steuererträge.

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Botschaften an den Grossen Rat:

  • Staatskanzlei
  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat