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Weichen für die Aargauer Gesundheitspolitik gestellt :
Regierungsrat hat Gesamtplanung und Pflegefinanzierung genehmigt

Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 und die Neuordnung der Pflegefinanzierung sind für die parlamentarische Beratung bereit: Der Regierungsrat hat die beiden Vorlagen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Mit Blick auf die Umsetzung der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Kantone sowohl in der Pflege- als auch in der Spitalfinanzierung grosse Vorbereitungsarbeiten zu leisten. Überlagert werden diese im Aargau durch die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl), die als strategisches Planungsinstrument der Gesundheitspolitik dient.

Nachdem die GGpl 2005 erstmals vom Grossen Rat verabschiedet wurde, liegt nun die überarbeitete GGpl 2010 vor. Sie fokussiert auf die Änderungen, die sich aufgrund der KVG-Revision sowohl in der Pflege- als auch in der Spitalfinanzierung ergeben. Zudem setzt sie bei der Verankerung der Palliative Care, bei der Sicherstellung von Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsberufen und bei der Einführung von eHealth neue Schwerpunkte.

Festhalten an der Lastenverteilung

In den Vernehmlassungen zur GGpl und Pflegefinanzierung hat die Frage nach den Kostenfolgen breiten Raum eingenommen. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Strategien sind deshalb nun sowohl im Überblick als auch im Detail abgebildet. Im weiteren hat der Regierungsrat die Aufgaben- und Lastenverteilungs-Strategie neu gefasst. Demnach wird im Rahmen einer übergeordneten Aufgaben- und Lastenverteilung die Übernahme der Akutsomatik durch den Kanton beziehungsweise der Langzeitpflege durch die Gemeinden angestrebt. Dabei ist an der aktuellen Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden festzuhalten. Es wird deshalb zwischen den Aufgabenbereichen gesamthaft bloss zu Verschiebungen kommen. Vor dem Hintergrund der übergeordneten Aufgaben- und Lastenverteilung ist denn auch die Übernahme der Restkosten der stationären Pflege durch die Gemeinden zu sehen. Diese beziffern sich ab 2011 (Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung) auf jährlich 46 Millionen Franken, derweil ab 2012 (Einführung der Neuordnung der Spitalfinanzierung) im Akutbereich zusätzlich 144 Millionen Franken anfallen werden. Die Pflegekosten im stationären Bereich werden dabei als zusätzliche Finanzbedarfsgrösse im ordentlichen Finanz- und Lastenausgleich angerechnet.

Zuerst GGpl, dann Pflegefinanzierung

Derweil die Rechtsanpassungen für die Spitalfinanzierung im Lauf des kommenden Jahres vorgenommen werden, wird der Grosse Rat sowohl die GGpl als auch die Pflegefinanzierung im vierten Quartal dieses Jahres beraten. Wird über die GGpl nach einmaliger Beratung beschlossen, kommt es bei der Pflegefinanzierung zu zwei Beratungen. Auf der Basis der Erstberatung wird der Regierungsrat auf Anfang 2012 eine Übergangsverordnung in Kraft setzen, ehe die Zweitberatung im Parlament im zweiten Quartal 2011 vorgesehen ist.

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