Wegweiser zum neuen Steuergesetz
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Informationen zur Gegenwartsbesteuerung
Am 1. Januar 2001 tritt das neue Steuergesetz in Kraft und damit der Systemwechsel von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung. Eine kundenfreundliche Broschüre weist den Steuerpflichtigen den Weg zum neuen System.
Ein Wegweiser zum neuen Steuergesetz, der in diesen Tagen an alle Haushaltungen im Aargau verschickt wird, erleichtert Einwohnerinnen und Einwohnern den Übergang zum neuen Steuersystem.
Im Gesetz, welchem das Aargauer Volk im April vor einem Jahr zugestimmt hat, ist die wichtigste Neuerung der Wechsel von der bisherigen Vergangenheitsbesteuerung zur gerechteren Gegenwartsbesteuerung. In der Broschüre sieht man auf einen Blick, wie das neue System funktioniert, wie der Übergang zur Gegenwartsbesteuerung abläuft, was im kommenden Jahr zu tun ist und wie es nach der Übergangsphase weitergeht. Der Wegweiser bleibt auch für später eine nützliche Orientierungshilfe.
Es wird aufgezeigt, dass die normalen Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 in eine Bemessungslücke fallen. Die Einkünfte dieser Jahre gelangen grundsätzlich nie zur Besteuerung, weil im Jahre 2001 die Einkünfte von 2001 zu versteuern sind. Ausserordentliche Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 werden aber besteuert. Welche ausserordentliche Aufwendungen die Steuerpflichtigen trotz Bemessungslücke in Abzug bringen können, ist ebenfalls zu erfahren.
Eine Art Termintabelle gibt Schritt für Schritt Auskunft, was die Steuerpflichtigen und was die Steuerbehörden im Jahr 2001 alles zu tun haben. Sie umfasst nicht nur die Kantons- und Gemeindesteuern, sondern auch den Ablauf bei den direkten Bundessteuern. Es beginnt mit der Zustellung der Übergangssteuererklärung 2001-Ü im Januar, die von den Steuerpflichtigen bis zum 28. Februar einzureichen ist. Als Neuerung haben die Selbstständigerwerbenden eine Frist bis zum 30. Juni.
Eine weitere Tabelle erklärt das Vorgehen nach der Übergangsphase, ab dem Jahr 2002.
Fragen und Antworten
Im Anhang des Wegweisers sind die häufigsten Fragen zum Übergangsrecht aufgeführt und werden beantwortet. Man erfährt zum Beispiel, welche Einkünfte oder Aufwendungen als ordentlich gelten und damit in die Bemessungslücke fallen und welche ausserordentlich und zu versteuern sind.