Verzicht auf Zulassungsstopp für Ärzte
:
Regierungsrat lehnt Wiedereinführung ab und passt Verordnung an
Der Kanton Aargau verzichtet auf die Wiedereinführung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte. Dies hat der Regierungsrat mit dem im heutigen Amtsblatt publizierten Erlass der Ausführungsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (VVEZL) beschlossen.
Sämtliche Ärztinnen und Ärzte mit Aargauischer Berufsausübungsbewilligung sind damit – unabhängig von ihrem Fachgebiet und der Art ihrer Tätigkeit – vom Zulassungsstopp ausgenommen. Zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bedarf es somit auch keiner formellen Zulassung des Departements Gesundheit und Soziales. Sämtliche Ärztinnen und Ärzte mit Aargauischer Berufsausübungsbewilligung gelten von Gesetzes wegen zur Tätigkeit zulasten der OKP als zugelassen.
Notrecht ohne Wirkung
Nach neunjähriger Erfahrung mit dem Instrument des Zulassungsstopps sieht sich der Kanton Aargau in seiner bereits bei der erstmaligen Einführung des Zulassungstopps – wie auch anlässlich der nachfolgenden Verlängerungen – geäusserten Kritik an der als Notrecht deklarierten Massnahme bestärkt. In all den Jahren konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass sich der Zulassungsstopp im erhofften Ausmass positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt hat. Zumindest auf die Entwicklung der Zahl der tatsächlich zulasten der OKP abrechnenden Ärztinnen und Ärzte scheint sich der Zulassungsstopp nur sehr beschränkt ausgewirkt zu haben.
Plus 40 Prozent bis im Juli 2013
Die Zahl der im Kanton Aargau erteilten Berufsausübungsbewilligungen war in den vergangenen Monaten auch im Kanton Aargau hoch. So wurden allein bis Ende Juli 216 Berufsausübungsbewilligungen erteilt; für das gesamte Jahr 2012 waren es deren 153 (2011: 71, 2010: 59). Der Regierungsrat sieht darin eine wesentliche Begründung für seine ablehnende Haltung zur Wiedereinführung des Zulassungsstopps: Mit Beendigung desselben per 1. Januar 2012 und der kurz darauf beginnenden Diskussion um dessen Wiedereinführung haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte eine Zulassung sozusagen "auf Vorrat" beantragt.
Tatsächlich zulasten der OKP abgerechnet hat indessen nur ein Teil dieser Ärztinnen und Ärzte. Hier handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte aus Spitälern, die in angestellter Funktion tätig sind. Diese Entwicklung ist eine Folge der Diskussionen um die Wiedereinführung des Zulassungsstopps und der daraus resultierenden zusätzlichen Verunsicherung bei den Ärztinnen und Ärzten. Allein schon vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dürfte der gemäss den Beteuerungen des Bundesgesetzgebers nun effektiv auf eine Höchstdauer von drei Jahren befristete Zulassungsstopp kaum mehr Wirkungen entfalten.
Die Ausführungsverordnung ist in der Aktuellen Ausgabe des Amtsblatts unter Amtsblatt(öffnet in einem neuen Fenster) (Bekanntmachungen von kantonalen Behörden, Allgemeine) einzusehen.