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Verwaltungsgericht bestätigt Rayonverbot gegen Hooligan

Der zuständige Einzelrichter des Verwaltungsgerichts hat am 17. Oktober 2013 eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der am 2. Juni 2013 an der Aufstiegsfeier des FC Aarau im Club Kettenbrücke in Aarau eine Pyro-Fackel entzündet hatte und gegen den die Kantonspolizei ein Rayonverbot für Fussballspiele erliess.

Die Kantonspolizei verfügte gegen den Fackelzünder ein Verbot, sich drei Stunden vor und nach sowie während Heimspielen der ersten Mannschaft des FC Aarau, des FC Wohlen sowie des FC Baden an den jeweiligen Orten und um die jeweiligen Stadien aufzuhalten. Das Verbot wurde für die Dauer eines Jahres erlassen. Der Einzelrichter bestätigte dieses Rayonverbot grundsätzlich, schränkte es aber bezüglich Wohlen und Baden auf Spiele mit Beteiligung des FC Aarau ein. Umstritten war die Frage, ob die Tat in der Kettenbrücke als Gewalttätigkeit "anlässlich einer Sportveranstaltung" zu qualifizieren ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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