Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr: Planungen benötigen einen Zusatzkredit
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Risiko von späteren grösseren Kostenabweichungen reduzieren – öffentliche Anhörung startet heute Freitag, 8. Juli 2022
Im Projekt Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) ist bereits in der aktuellen Projektierungsphase unter anderem die vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen und damit der Beizug von weiteren Fachspezialisten nötig. So kann das Risiko von späteren grösseren oder unvorhergesehen Kostenabweichungen reduziert werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung des Projektierungskredits um 4,4 Millionen Franken auf neu 12,5 Millionen Franken für die Phasen "Bauprojekt" und "Bewilligungsprojekt". Die öffentliche Anhörung dazu startet heute Freitag, 8. Juli 2022, und dauert bis am 7. Oktober 2022.
Im November 2020 genehmigte der Grosse Rat im kantonalen Richtplan den Eintrag des Vorhabens "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr VERAS" auf der obersten Stufe "Festsetzung". Gleichzeit beschloss er für die nächsten Projektierungsphasen von VERAS einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 8,1 Millionen Franken (inklusive Mehrwertsteuer) zulasten der Spezialfinanzierung Strassenrechnung. Nach der Vergabe der Planungsaufträge begannen daraufhin im Sommer 2021 die Ingenieur- und Planerteams mit der Erarbeitung des Bauprojekts.
Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Themen und Fragestellungen im Projekt, wie die Erhebung der örtlichen Geologie und Hydrogeologie, der Schaffung von Vernetzungskorridoren für Kleinlebewesen, Bachöffnungen oder die gestalterische Integration der Verkehrsinfrastrukturen in den Siedlungsraum, zeigte sich, dass zusätzliche Leistungen und der Beizug von weiteren Fachspezialisten bereits in der aktuellen Projektierungsphase sinnvoll sind. Darin spiegelt sich auch die Erkenntnis aus anderen Projekten der letzten Jahre wider, dass generell die Bearbeitungstiefe und der dadurch verbundene Bearbeitungsaufwand in den frühen Planungsphasen aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellungen zunimmt. Zudem helfen diese vertieften Abklärungen im Vorfeld der Kostenermittlung für den Baukredit, das Risiko von späteren grösseren oder unvorhergesehen Kostenabweichungen zu reduzieren.
Öffentliche Anhörung bis am 7. Oktober 2022
Aus diesen Überlegungen heraus beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung des Projektierungskredits um 4,4 Millionen Franken auf neu 12,5 Millionen Franken für die Phasen "Bauprojekt" und "Bewilligungsprojekt". Nach kantonalem Finanzhaushaltsrecht handelt es sich um einen Zusatzkredit, über den der Grosse Rat Beschluss fasst. Zur Vorbereitung der Vorlage an den Grossen Rat wird von Freitag, 8. Juli 2022, bis 7. Oktober 2022 eine Anhörung durchgeführt. Der Beschluss des Grossen Rats untersteht dem Ausgabenreferendum.
Sofern der Grosse Rat den Zusatzkredit bewilligt und das Referendum nicht ergriffen wird, soll bis Ende 2023 das Bauprojekt fertiggestellt werden. Voraussichtlich ab 2024 sind der Beschluss über den Realisierungskredit durch den Grossen Rat, das Projektgenehmigungsverfahren, der Landerwerb, die Ausführungsprojektierung und die Bauausführung geplant.
Anhörungsunterlagen zur Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr: Planungen benötigen einen Zusatzkredit
Weitere Informationen finden Sie unter:www.ag.ch/veras