Vergleich abgeschlossen
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Stiftung Institut für Sozialtherapie Egliswil: Durchbruch
Die Beteiligten haben einen Vergleich vereinbart. Der Kanton soll den Stiftungsgründer André Stucki und den vormaligen Stiftungsratspräsidenten Heinz Held mit insgesamt 1,45 Millionen Franken entschädigen. Dies beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat.
Seit 1995 beschäftigte sich die Aargauer Politik immer wieder mit Ereignissen rund um die Stiftung Institut für Sozialtherapie Egliswil (SIS). In Frage standen dabei unter anderem die Rechtmässigkeit der Verwendung von Stiftungsgeldern, die Bewertung von Liegenschaften sowie die Verhältnismässigkeit der vom Kanton getroffenen Reaktionen und Massnahmen. Davon betroffen waren verschiedene Gruppierungen und Stellen, namentlich der Grosse Rat, der Regierungsrat, die Staatsanwaltschaft, der Stiftungsrat, die Stiftung selber sowie deren Gründer André Stucki und der vormalige Stiftungsratspräsident Heinz Held.
Nun ist den Gesprächspartnern der Durchbruch gelungen. Sie haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Sämtliche im Zusammenhang mit der SIS bestehenden Klagen werden zurückgezogen und Forderungen fallengelassen. Auch die von der SIS gegen die Herren Held und Stucki angehobene Zivilklage wurde ohne Einschränkung zurückgezogen. Der Durchbruch war möglich geworden, nachdem der Regierungsrat bereits vor den Sommerferien mitgeteilt hatte, dass eine gütliche Lösung angestrebt werden soll. Das Abkommen über einen definitiven Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat am Donnerstag die entsprechende Botschaft zugestellt.
Wäre eine Vergleichslösung nicht zustande gekommen, hätten wohl noch weitere Prozesse mit ungewissem Ausgang geführt werden müssen. Dies namentlich, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, die Staatsanwaltschaft und das Obergericht hätten gegenüber den Beschuldigten André Stucki und Heinz Held den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt, und die Entscheide zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückgewiesen hatte.
Der Regierungsrat bedauert die lange und aufwändige Verfahrensdauer und die damit verbundenen beruflichen und persönlichen Unannehmlichkeiten für alle Betroffenen. Er weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass er an den fachlich ausgewiesenen Fähigkeiten von André Stucki als Stifter und Therapieleiter sowie denjenigen von Heinz Held als Inhaber einer Treuhandfirma nicht zweifelt. Dem Regierungsrat ist es deshalb ein grosses Anliegen, den guten Ruf der Betroffenen samt ihren Familien wieder herzustellen. Damit soll auch zum Ausdruck gebracht werden, dass der ehemalige Stiftungsratspräsident und der vormalige Geschäftsführer einen korrekten Umgang mit Stiftungsgeldern pflegten.
Die Vergleichsverhandlungen wurden von Staatsschreiber Marc Pfirter im Auftrag des Regierungsrates geführt. Dank den grossen Interessen aller Beteiligten an einer raschen Lösung konnte der über Jahre dauernde Konflikt nun gütlich bereinigt werden. Der Regierungsrat nimmt damit seine politische Verantwortung wahr. Er ist denn auch bereit, das Abkommen gegenüber dem Grossen Rat in der kommenden Wochen zu vertreten, aufgrund der Ueberzeugung, zusammen mit André Stucki und Heinz Held eine Grundlage für einen fairen und konstruktiven Vergleich gefunden und auch das gegenseitige Vertrauen wieder hergestellt haben zu können.In den Vergleich miteinbezogen wurden schliesslich auch die Forde-rungen von André Stucki gegenüber der Stiftung Institut für Sozialtherapie Egliswil. Das der Stiftung vom Regierungsrat gewährte Darlehen von Fr. 800'000.- wurde zur Bezahlung dieser Forderungen verwendet. Regierungsrat und Stiftungsrat sind überzeugt, dass mit dieser Vergleichslösung und der Erledigung der rechtlichen Verfahren die Stiftung ihren Auftrag auch in Zukunft weiter erfüllen kann, nämlich die Therapie von Drogenabhängigen mit dem Ziel, drogenfrei leben zu können.