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Unterkulm: Sanierung Kantonsstrasse und Bahnsanierung :
Weiteres Vorgehen im Öffentlichkeitsverfahren

Nach drei Absagen wegen der Corona-Pandemie und einer weiterhin ungewissen Entwicklung möchten die Projektverantwortlichen aus Kanton, Gemeinderat und AVA das weitere Verfahren zur Sanierung der Kantonsstrasse K242 und zur Bahnsanierung den aktuellen Möglichkeiten anpassen. Die verschiedenen Anliegen sollen in zwei parallelen Projekten aufgenommen und weiterentwickelt werden. Der Einbezug der Interessensgruppen soll vorerst in kleineren Begleitgruppen stattfinden und die Resultate dann mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Wie bereits in der Medienmitteilung zur Absage des öffentlichen Anlasses vom 7. November 2020 dargestellt, ist der Handlungsbedarf für die Sanierung der Kantonsstrasse K242 und für die Bahnsanierung in Unterkulm dringend. Die Verkehrssicherheit ist seit längerem nicht mehr gewährleistet. Die ungesicherte Bahntrasse sowie die Fuss- und Veloverbindungen sind ein Sicherheitsrisiko und führen auch immer wieder zu Unfällen.

Mit der Spurgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Benutzer sowie Politik und Regionalplanung wurden die Inhalte der Öffentlichkeitsanlässe vorbereitet. Dabei haben sich zwei Richtungen herausgeschält: Einerseits müssen Lösungen für eine kurzfristige Wiederherstellung von Sicherheit und Leistungsfähigkeit für die nächsten Jahre definiert werden; andererseits sollen Lösungsmöglichkeiten für eine langfristige Entwicklung gesucht und festgelegt werden.

Anstelle von grösseren gemeinsamen Veranstaltungen, an denen die erarbeiteten Themen behandelt werden sollten, wollen die Projektverantwortlichen nun mit spezifischen Projektorganisationen parallel in kleineren Gruppen weiterarbei-ten. In beiden Gruppen sollen weiterhin die Interessenvertre-ter aus der Spurgruppe oder weitere Personen eingebunden werden. Das weitere Vorgehen soll Ende Januar 2021 in der Spurgruppe vorgestellt und diskutiert werden.

Die Resultate beider Projekte werden dann wieder der breiteren Öffentlichkeit vorgestellt, sobald die Corona-Situation dies wieder zulässt. Mindestens das kurzfristige Projekt wird erneut öffentlich aufgelegt und ein neuer Kreditgenehmigungsprozess muss gestartet werden, sobald auch das neue Strassengesetz feststeht.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt