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Umsetzung Raumplanungsgesetz im Aargau schreitet voran :
Erste Bearbeitung durch Regionen abgeschlossen

Die regionalen Planungsverbände haben die ersten Grobentwürfe des Kantons zur Festsetzung des Siedlungsgebiets bearbeitet und weiterentwickelt. Voraussichtlich im Frühling 2014 wird die Anhörung und Mitwirkung zur Richtplanrevision eröffnet.

Nach dem Ja zur eidgenössischen Abstimmung über die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung müssen alle Kantone ihr Siedlungsgebiet verbindlich für den Richtplanhorizont von 25 Jahren definieren. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat diese Arbeit unverzüglich an die Hand genommen. Bereits im August 2013 hat es die Entwürfe den Regionalplanungsverbänden zugestellt. In der Zwischenzeit sind diese Entwürfe wieder zurück beim Kanton – sie zeugen davon, dass die Regionalplanungsverbände mit Unterstützung der Gemeinden intensiv an den Entwürfen gearbeitet haben. Mit diesem Verfahren wurden die Vorstellungen der Regionen sowie das kommunale Wissen bereits in einer frühen Phase eingeholt. Die Regionalplanungsverbände haben zudem Vorschläge zur Festsetzung wichtiger Siedlungsbegrenzungslinien im Richtplan erarbeitet.

Neue Richtplanvorlage wird dem Grossen Rat unterbreitet

Die Abteilung Raumentwicklung wird als nächstes die Stellungnahmen der Regionalplanungsverbände auswerten. Das Resultat, ein bereinigter Entwurf zur Anpassung des Richtplans, wird voraussichtlich im Frühling 2014 zur Anhörung und Mitwirkung öffentlich aufgelegt. Dieses Verfahren ermöglicht den Parteien, Verbänden und Organisationen, sowie Privatpersonen, die Entwürfe kritisch zu begutachten sowie eigene Anträge zur künftigen Festlegung des Aargauer Siedlungsgebiets einzureichen.

Im Anschluss an die öffentliche Auflage wird das BVU unter Einbezug der Eingaben eine Richtplanvorlage erarbeiten, die durch den Grossen Rat, voraussichtlich Ende 2014 beziehungsweise Frühling 2015, beschlossen wird. Den Abschluss des Verfahrens auf kantonaler Ebene bildet die Einreichung des revidierten Richtplans beim Bund. Die bundesrätliche Genehmigung des Richtplans könnte in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 erfolgen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz verfolgt das Ziel, die Zersiedelung einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Das Siedlungsgebiet, welches im Richtplan festgelegt ist, hat bis jetzt den rechtskräftigen Bauzonen entsprochen. Es wurde aufgrund von beantragten Einzonungen der Gemeinden durch den Grossen Rat oder den Regierungsrat einzelfallweise angepasst. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung, die am 3. März 2013 im Aargau mit einem Ja-Anteil von 67 Prozent und in 98 Prozent aller Gemeinden überaus deutlich angenommen wurde, ist das bisherige Vorgehen nicht mehr zulässig. Neu muss das Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre im Rahmen einer kantonalen Gesamtvorstellung über den ganzen Kanton festgelegt werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt