Umsetzung der Raumplanungsgesetz-Revision kommt voran
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Regierungsrat nimmt Stellung zu den Entwürfen des Bundes
Der Regierungsrat des Kantons Aargau nimmt anlässlich der vom Bund durchgeführten Vernehmlassung zu den Entwürfen der Umsetzungsinstrumente zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes Stellung. Er ist mit den Vorschlägen des Bundes grundsätzlich einverstanden, wünscht aber Nachbesserungen in Teilbereichen.
Die Vernehmlassung umfasst drei Elemente: die Revision der Raumplanungsverordnung, der Leitfaden für die Kantone zur Richtplanung und die technischen Richtlinien für die Zuweisung von Land zu Bauzonen. Der Regierungsrat stellt positiv fest, dass die Entwürfe der Raumplanungsverordnung und des Leitfadens weit fortgeschritten sind und sich im Wesentlichen mit den Absichten und Interessen des Kantons Aargau decken. Der Regierungsrat begrüsst auch den geplanten und vom Bund mitgeteilten Termin der Inkraftsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes im Frühling 2014. Wird die Inkraftsetzung hinausgeschoben, bleibt die Rechtssicherheit in der Schwebe und es ergeben sich grosse Schwierigkeiten für die Gemeinden.
Bürokratischer Aufwand ist zu begrenzen
Kritisch wertet der Regierungsrat die Tatsache, dass zusätzliche Vereinbarungen und Berichterstattungen vorgesehen sind, welche die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen zukünftig noch formalisierter und komplizierter gestalten. Obwohl nachvollziehbar ist, dass der Bund den Stand der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes in den Kantonen beobachten möchte, ist der bürokratische Aufwand zum Nutzen aller Beteiligten auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren. Mit dem Leitfaden für die Kantone ist der Regierungsrat einverstanden.
Technische Richtlinien sollten überarbeitet werden
Grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf ortet der Regierungsrat bei den technischen Richtlinien. Es soll vor allem deutlicher formuliert werden, dass mit diesen Richtlinien nicht die Bauzonen einzelner Gemeinden berechnet werden. Die technischen Richtlinien legen bloss die kantonale Gesamtbeurteilung der Bauzonen fest.
Am 3. März 2013 hat das Schweizer Volk mit einem Ja-Stimmenanteil von 62,9 Prozent eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angenommen. Das Ziel der Gesetzesänderung ist, die Siedlungsentwicklung über die kantonalen Richtpläne nach innen zu lenken und die Grösse und Lage der Bauzonen so zu steuern, dass eine weitere unkontrollierte Zersiedlung der Landschaft verhindert werden kann.