Tiefere Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse
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Grossratskommission genehmigt Pensionskassendekret mit Änderungen
Die Senkung des Umwandlungssatzes soll gemäss Kommission AVW für den Kanton Aargau als Arbeitgeber ohne zusätzliche Belastung erfolgen.
Nachdem die Aargauische Pensionskasse (APK) den Umwandlungssatz per 1. Januar 2014 von heute 6,8 Prozent auf 5,9 Prozent senkt, werden die Renten für das Aargauer Staats- und Lehrpersonal spürbar tiefer ausfallen. In einer Änderung des Pensionskassendekrets sollen deshalb Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen festgelegt werden. Als wichtigste Massnahmen gelten die Erhöhung der Sparbeiträge um 1,5 Prozent und das Senken des Eintrittsalters auf 20 Jahre. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass das Leistungsziel von bisher 65 Prozent auf neu 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes sinken wird.
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat die Änderungen des Pensionskassendekrets eingehend beraten. Nach der ersten Sitzung vom 15. August 2013 hat sie den Regierungsrat beauftragt, verschiedene Prüfungsaufträge abzuklären. Unter anderem stellte sich die Frage, wie der Kanton Aargau als Arbeitgeber bei gleichem Leistungsziel finanziell nicht höher belastet wird. An der Sitzung vom 10. September 2013 lagen die entsprechenden Abklärungen vor und es wurde aufgezeigt, welche Varianten möglich sind. Die Kommission war sich dahingehend einig, dass das Leistungsziel einer Altersrente von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erreicht werden soll.
Arbeitnehmer sollen die zusätzlichen Sparbeiträge selber tragen
Heute bezahlt der Kanton Aargau als Arbeitgeber 60 Prozent der Beiträge an die Pensionskasse, der Arbeitnehmer 40 Prozent. Der Regierungsrat möchte an diesem Verteilschlüssel festhalten. Aus der Kommission wurden zwei verschiedene Anträge gestellt, um diesen Verteilschlüssel zu ändern.
Ein Antrag verlangte, dass neu die Beitragsparität gelten soll. Bei einer solchen Variante bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte der Beiträge. Einige Kommissionsmitglieder machten geltend, dass auch viele Klein- und Mittelunternehmen (KMU) solche Lösungen bevorzugen. In der Diskussion zeigte sich, dass dieser Antrag zu stark in die aktuellen Anstellungsbedingungen eingreift. Er wurde daher zurückgezogen.
Der andere Antrag wollte den Anteil des Arbeitgebers neu auf rund 56,4 Prozent reduzieren. Dieser Anteil ergibt sich, wenn die Arbeitnehmer den zusätzlichen Sparbeitrag von 1,5 Prozent vollumfänglich selber tragen müssten. Verschiedene Kommissionsmitglieder waren dezidiert der Meinung, dass dadurch der Kanton Aargau als Arbeitgeber an Vertrauen und Ansehen verlieren werde. Es gelte, den Kanton Aargau auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. In der Abstimmung obsiegte jedoch der Antrag aus der Kommission mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten gegenüber dem Antrag des Regierungsrats.
Des Weiteren beschloss die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, dass der Grosse Rat und die Delegiertenversammlung je die Hälfte des Vorstands der APK wählen. Dies im Gegensatz zum regierungsrätlichen Vorschlag. Dieser sah vor, dass der Regierungsrat und die Delegiertenversammlung je die Hälfte des Vorstands wählen.
Die Kommission genehmigte das Pensionskassendekret mit den zusätzlichen Änderungen mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Beratung im Grossen Rat wird voraussichtlich im November stattfinden. Die Inkraftsetzung des neuen Pensionskassendekrets ist auf den 1. Januar 2014 vorgesehen.