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Termine der Wahlen des Grossen Rats, des Regierungsrats sowie der Bezirks- und Kreisbehörden :
Wahl des Grossen Rats und erster Wahlgang der Regierungsratswahlen am 23. Oktober 2016

Am 23. Oktober 2016 finden im Aargau die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und der erste Wahlgang der Regierungsratswahlen statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Regierungsrat findet am 27. November 2016 statt. Die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden werden am 25. September 2016 durchgeführt.

Die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und des Regierungsrats für die Amtsperiode 2017/2020 finden im nächsten Herbst zum zweiten Mal an einem gemeinsamen Termin statt. Als Wahltermin hat der Regierungsrat des Kantons Aargau den 23. Oktober 2016 bestimmt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungsratswahlen findet am letzten Abstimmungstermin des Jahres, also am 27. November 2016, statt. An diesem Datum kommen gegebenenfalls auch kantonale und eidgenössische Sachvorlagen zur Abstimmung.

Auch die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden finden an einem regulären Abstimmungstermin statt, nämlich am 25. September 2016. Zu den Bezirks- und Kreisbehörden zählen die Gerichtspräsidien der Bezirksgerichte, die Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Schulräte der Bezirke.

Informationsveranstaltung für Parteien und politische Gruppierungen

Das Kantonale Wahlbüro führt am Donnerstag, 17. März 2016 – unmittelbar vor der Ausschreibung der Wahlen – eine Informationsveranstaltung für Parteien und politische Gruppierungen durch. Dabei werden Interessierte über die administrative Vorgehensweise orientiert und erhalten für eine Kandidatur notwendige Unterlagen. Thematisiert werden Zeitplan, Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Werbematerial (Anbringen von Wahlplakaten, Flugblätter zuhanden der Stimmberechtigten).

Die Staatskanzlei stellt den Parteien, politischen Gruppierungen und weiteren Interessierten auf Anfrage ab 17. März 2016 die Wahlvorschlagsformulare zu. Die Wahlvorschläge müssen von den Kandidierenden im Original unterzeichnet sein (Zustimmungserklärung). Sie sind bei der Staatskanzlei termingerecht (für Grossratswahlen bis spätestens 2. August 2016; für Regierungsratswahlen bis spätestens 26. August 2016, für Bezirks- und Kreiswahlen bis spätestens 29. Juli 2016, jeweils bis 12.00 Uhr) einzureichen.

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Weitere Informationen zu den bevorstehenden Gesamterneuerungswahlen stellt das Kantonale Wahlbüro online unter www.ag.ch/wabag > Wahlen > Regierungsrat > Vorschau zur Verfügung.

  • Staatskanzlei