Strassenverkehrsamt reduziert Leistungsangebot
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Per 18. März 2020 werden keine periodischen Fahrzeugprüfungen mehr durchgeführt
Aufgrund der aktuellen ausserordentlichen Lage haben die Verantwortlichen des Strassenverkehrsamts in Absprache mit der Leitung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) entschieden, den Betrieb für den Publikumsverkehr einzuschränken. Ein Grundangebot bleibt bestehen.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesrats hat die Leitung des Strassenverkehrsamts in Absprache mit der Leitung des Departements Volkswirtschaft und Inneres entschieden, die Leistungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden aber auch den Mitarbeitenden auf ein Grundangebot zu beschränken. Per 18. März 2020 werden daher keine periodischen Fahrzeugprüfungen mehr durchgeführt. Einladungen sind ab sofort hinfällig. Sobald die Lage es zulässt, wird das Strassenverkehrsamt die Kundschaft neu einladen. Freiwillige, zwingend notwendige Fahrzeugprüfungen sind aber nach wie vor in Schafisheim möglich. Die Kundschaft ist diesbezüglich angehalten, mit dem Strassenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen. Gleiches gilt für schwere Fahrzeuge im internationalen Warenverkehr sowie Gefahrenguttransporte.
Ab 18. März keine Führer- und Theorieprüfungen mehr
Ebenfalls betroffen sind die Führer- und Theorieprüfungen sowie Kontrollfahrten. Auch diese finden ab dem 18. März 2020 nicht mehr statt. Kundinnen und Kunden, die bereits einen Termin hatten, erhalten vom Strassenverkehrsamt eine Anmeldekarte mit den nötigen Zugangsdaten. Damit können sie einen neuen Termin vereinbaren.
Auch der Zulassungsbereich betroffen
Geschlossen werden auch die Schalter im Bereich Fahrzeug- und Führerzulassungen. Einlösungen per Post sind nach wie vor möglich. Diese werden zeitnah bearbeitet.
Der momentane Lockdown des Strassenverkehrsamts hat auch Auswirkungen im Bereich der Führerausweise. Lernfahrausweise, die bis Ende Juni ablaufen, werden auf Gesuch um sechs Monate verlängert. "Damit kommen wir all denen entgegen, die die Prüfungen nicht absolvieren können", erklärt Johannes Michael Baer, Leiter des Strassenverkehrsamts. Personen mit Führerausweisen auf Probe, die die obligatorischen Weiterbildungskurse nicht absolvieren können, werden die Ausweise auf Gesuch ebenfalls um sechs Monate verlängert.
Medizinische Kontrolluntersuchungen ausgesetzt
Ausgesetzt werden zudem sämtliche verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen. "Wir wollen Risikogruppen nicht unnötigen Gefahren aussetzen und das bis anhin schon belastete Gesundheitsweisen nicht zusätzlich beanspruchen", sagt Baer dazu. Für Personen, die bereits ein Aufgebot erhalten haben, wird die Frist bis zum 1. September 2020 verlängert.
"Uns ist bewusst, dass diese Massnahmen insbesondere für das Gewerbe einschneidend sind. Es ist uns aber ein Anliegen, dass es nicht zum vollkommenen Stillstand kommt", sagt Johannes Michael Baer. "Wir werden daher ein Minimalangebot sicherstellen." Die Massnahmen stehen im Einklang mit Strassenverkehrsämter anderer Kantone. Zudem sind die Mitarbeitenden des Strassenverkehrsamts wie gewohnt zwischen 07.30 bis 16.00 Uhr per E-Mail an stva@ag.ch und Telefon erreichbar.