Strafverfahren gegen Daniel H. am Obergericht hängig
Die Staatsanwaltschaft sowie die Privatkläger haben gegen das Urteil vom 29. Februar 2012 gegen Daniel H. betreffend das Tötungsdelikt an Lucie Trezzini beim Bezirksgericht Baden die Berufung angemeldet. Nach der Zustellung des begründeten erstinstanzlichen Urteils an die Parteien liegt der Fall nun beim Obergericht.
Das Verfahren wird gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung weitergeführt. In einem ersten Schritt erhalten die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger Gelegenheit, dem Obergericht innert 20 Tagen eine schriftliche Berufungserklärung einzureichen und ihre Anträge zu stellen. Weitere Informationen zum Verfahren erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.