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Rücktritt aus dem Verwaltungsrat :
Entsprechend der Beteiligungspolitik des Kantons erklärt Gesundheitsdirektor Ernst Hasler seinen Rücktritt als Verwaltungsrat der drei Spitalaktiengesellschaften

Der Regierungsrat hat die Grundausrichtungen der Eigentümerpolitik für die Beteiligungen des Kantons Aargau festgelegt, worin eine Entflechtung der politischen Behörden an Beteiligungen des Kantons vorgesehen ist. Dementsprechend erklärt Gesundheitsdirektor Ernst Hasler seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der Aktiengesellschaften der Kantonsspitäler Aarau, Baden und der Psychiatrische Dienste PDAG und gibt diesen Entscheid anlässlich der Generalversammlung vom 21. Juni 2007 bekannt.

Im Rahmen der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung GGpl (Strategie 4), die vom Grossen Rat im Dezember 2005 verabschiedet wurde, wird die weitgehende Trennung von Leistungsbestellern (Kanton) und Leistungserbringern (Spitäler) bereits explizit festgehalten.

Mit der Verabschiedung der Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) vom 21. Februar 2007 hält der Regierungsrat fest, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons angestrebt wird. Daraus folgt das Bestreben zur weitgehenden Entflechtung von Leistungsbestellern (Kanton) und Leistungserbringern (Spitäler).

Nach gut drei Jahren in den Verwaltungsräten der drei Spitalaktiengesellschaften konnten mit dem Veraltungsrat die Besonderheiten des Gesundheitswesens, die Vorgaben und die Anliegen soweit vertieft werden, dass ein weiterer Verbleib im Verwaltungsrat nicht mehr notwendig ist. Der Gesundheitsdirektor erachtet es aus dieser Sicht als opportun, den Vorgaben der PCG-Richtlinien und der GGpl nach zu leben und hat an der Generalversammlung vom 21. Juni 2007 seinen Rücktritt aus den Verwaltungsräten bekannt gegeben.

Die weiteren notwendigen Kontakte und den Wissensaustausch zwischen den Spitalaktiengesellschaften und dem Departement Gesundheit und Soziales soll durch regelmässige Kontakte sichergestellt werden.

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