Rudolf Steiner Schule Aargau: Auflagen sind erfüllt
Der Erziehungsrat stellt fest, dass die Rudolf Steiner Schule Aargau in Schafisheim die Auflagen erfüllt. Die Aufsicht über die Privatschule liegt weiterhin in der Zuständigkeit des Inspektorats.
Der Erziehungsrat ist Bewilligungs- und Aufsichtsorgan über Privatschulen im Kanton Aargau. Er hat im April 2014 im Zusammenhang mit Elternreklamationen angeordnet, dass die Rudolf Steiner Schule Aargau in Schafisheim ihre Beurteilungsinstrumente für die Schülerinnen und Schüler so zu überarbeiten hat, dass sie den rechtlichen Vorgaben im Kanton Aargau entsprechen.
Die Schulführung der Rudolf Steiner Schule Aargau hat unmittelbar nach dem Entscheid mit der Überarbeitung der Beurteilungspraxis begonnen. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen Schweiz sowie in enger Begleitung durch das kantonale Inspektorat. Zugleich hat die Schulführung die bereits im Jahre 2012 eingeleitete interne Schul- und Organisationsentwicklung weitergeführt. Seither sind konzeptionelle Grundlagen für eine regelkonforme und reflektierte Beurteilungspraxis geschaffen worden und gleichzeitig wurden wichtige organisatorische Anpassungen vorgenommen.
Der Erziehungsrat hat die Aufarbeitung überprüfen lassen und kommt aufgrund dessen zum Schluss, dass die Auflagen erfüllt sind. Die Aufsicht über die Privatschule liegt weiterhin in der Zuständigkeit des Inspektorats. Dieses wird die Umsetzung der neuen Beurteilungspraxis überprüfen und dem Erziehungsrat bis Ende 2016 abschliessend berichten.