Regos auf der Zielgeraden
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2. Teilrevision des Schulgesetzes vor der zweiten Lesung im Grossen Rat
Der Regierungsrat hat die Regionalisierung der Oberstufe (Regos) für die zweite Lesung im Grossen Rat verabschiedet. Am 17. August 1999 stimmte der Grosse Rat in erster Lesung dieser 2. Teilrevision des Schulgesetzes mit 127: 5 Stimmen zu.
Die 2. Teilrevision des Schulgesetzes umfasst schwergewichtig die Regionalisierung der Oberstufe (Regos) und vollzieht damit die Aufträge des Grossen Rates zur Umsetzung des Leitbildes Schule Aargau (Leitsatz 9) und des Richtplans Aargau. Durch Schaffung von Oberstufenzentren soll für alle Schülerinnen und Schüler unseres Kantons ein qualitativ gleichwertiges und vollständiges schulisches Angebot sichergestellt werden.
Oberstufenzentren als Normalfall
Was für die Bezirksschule längst der Normalfall ist - Unterricht in regionalen Zentren - soll auch für die weiteren Typen und speziellen Abteilungen der Oberstufe gelten. In Oberstufenzentren besuchen Schülerinnen und Schüler der Sekundar- und Realschule in der gleichen Anlage ihren Unterricht. Je nach örtlicher Situation werden die Bezirksschule, Abteilungen der Berufswahlschule, der Integrations- und Berufsfindungsklassen (IBK) und der Kleinklassen Oberstufe mit einbezogen. Mindestens acht einklassige Abteilungen sind Voraussetzung dafür, dass Parallelabteilungen gebildet, die Lehrkräfte gemäss ihrer Ausbildung auch typenübergreifend eingesetzt und Anlagen wirtschaftlich genützt werden können. Schon heute ist das Oberstufenzentrum für rund 85 Prozent aller Oberstufenabteilungen der Normalfall. Durch das Zusammenführen von kleinen, zweiklassigen und vereinzelten Abteilungen zu einklassigen Abteilungen in Oberstufenzentren können sowohl Qualitätsverbesserungen als auch Einsparungen erzielt werden
Ein Schritt zu Gunsten der Realschule
An Neu- und Umbauten sowie an Massnahmen zur Bildung von Oberstufenzentren leistet der Kanton zusätzliche Beiträge (Bonus), während Beiträge an Bauten, die nicht einer regionalen Planung entsprechen, gekürzt oder verweigert werden (Malus). Als eine der Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Realschulen soll die Höchstzahl pro Abteilung an Realschulen von Oberstufenzentren von 25 auf 22 Schülerinnen und Schüler gesenkt werden. Die Vorlage für die zweite Lesung erfuhr nur geringfügige Änderungen. Sie geht nun an den Gros-sen Rat, der voraussichtlich noch in diesem Jahr dazu Stellung nehmen wird. Bei einem positiven Entscheid hat das Volk das letzte Wort. Die Volksabstimmung über diese Teilrevision des Schulgesetzes ist auf den 12. März 2000 vorgesehen.