Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 24. September 2008
Vernehmlassung zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) will der Bund gegen missbräuchliches Geschäftsgebaren vorgehen. Zu diesem Zweck sollen ein besserer materieller Schutz vor einzelnen unlauteren Geschäftspraktiken (Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen), Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung und eine verbesserte Preistransparenz für Dienstleistungen geschaffen werden. Mit diesen Änderungen reagiert der Bund auf Mängel im geltenden Recht.
In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass er der Revision grundsätzlich zustimmt. Allerdings überzeugen einzelne Bestimmungen des Vorentwurfs nicht. Die neue Bestimmung, welche die Angebote für Registereinträge regeln soll, ist zu präzisieren und zu erweitern. Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass die Neuregelung der Schneeballsysteme im UWG nicht befriedigend ist und im Vergleich zur geltenden Lotteriegesetzgebung Nachteile birgt. Er befürwortet deshalb insbesondere eine Überführung ins UWG in der Form der geltenden Lotteriegesetzgebung, das heisst Verstösse müssen weiterhin von Amtes wegen verfolgt werden, und eine umfassende Konfiskation von Vermögenswerten muss möglich sein.
Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundesbehörden positiv zum Entwurf über die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes Stellung genommen. Er begrüsst die Schaffung von Grundlagen, die es dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ermöglichen, einen hohen Sicherheitsstandard in der schweizerischen Luftfahrt umzusetzen.
Der Regierungsrat erwartet aber, dass die neu einzuführenden Sicherheitsabgaben so angesetzt werden, dass keine wesentlichen Konkurrenznachteile für den Flughafen Zürich und den Hub-Carrier Swiss entstehen, welche die Qualität der internationalen und interkontinentalen Anbindung der Schweiz gefährden könnten. Schliesslich fordert der Regierungsrat, dass im Luftfahrtgesetz die notwendigen Grundlagen für ein Controlling des Flugbetriebs auf den Landesflughäfen zum Schutz der Bevölkerung geschaffen werden.
Finanzierung von neuen Nationalstrassenstrecken durch Kantone nicht akzeptabel
Der Bund hat die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz in die Anhörung gegeben. Es geht dabei um die Übernahme von rund 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz. Im Aargau soll die knapp 5 Kilometer lange vierspurige Hauptstrasse T5 HunzenschwilAarau zur Nationalstrasse werden. Damit wird der Bund auch auf diesem Strassenabschnitt zuständig für Betrieb, Unterhalt und für künftige Ausbauten. Die Aufwendungen dafür will er aber dem Kanton belasten, indem er seine allgemeinen Strassenbeiträge an die Kantone kürzt.
Der Regierungsrat begrüsst die Aufnahme der T5 ins Nationalstrassennetz, erachtet aber die Kompensation des finanziellen Mehrbedarfs für die neuen Nationalstrassenstrecken bei den Kantonen als nicht akzeptabel. Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ist der Bund allein zuständig für die Finanzierung von Unterhalt, Betrieb und Ausbau des Nationalstrassennetzes.
Die sehr wichtige Strassenverbindung von Koblenz über das untere Aaretal zur A1/A3 ist in der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt. Der Regierungsrat verlangt für diese Strecke keine Aufnahme ins Nationalstrassennetz, beantragt aber einen Sonderstatus. Der Zoll Koblenz/Waldshut ist aufgrund der hohen Frequenzen von nationaler Bedeutung, so dass eine Spezialfinanzierung mit Beteiligung des Bundes gerechtfertigt ist.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und internationaler Bedeutung
Auslöser für die Teilrevision der Verordnung über Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und internationaler Bedeutung (WZVV) ist die Aufnahme und Erweiterung neuer Wasservogelschutzgebiete ausserhalb des Kantons Aargau. Gleichzeitig will die Teilrevision aktuellen Schutz-Nutzungskonflikten vermehrt Rechnung tragen.
Der Regierungsrat steht zu weiten Teilen hinter dem Entwurf des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Der Regierungsrat stellt den Antrag, regulierend in Bestände geschützter Vogelarten (zum Beispiel Graugans oder Schwan) eingreifen zu können, soweit dies auf einem Konsens der kantonal betroffenen Organisationen und Fachstellen beruht. Damit würde ein ganzheitliches und breit abgestütztes Wildtiermanagement in den Schutzgebieten möglich. Der Regierungsrat beantragt weiter, dass konkretere Bestimmungen festgelegt werden zur Förderung geschützter und gefährdeter Arten sowie zur Aufwertung der für diese Arten wichtigen Lebensräume.
Vernehmlassung betreffend Totalrevision Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport
Der Regierungsrat bewertet in seiner Vernehmlassungsantwort die Revision der gesetzlichen Grundlagen zur Sportförderung grundsätzlich positiv. Eine zeitgemässe Sportförderung müsse heute Anliegen der Gesellschafts-, Bildungs-, Gesundheits- und der Wirtschaftspolitik erfüllen. Der Regierungsrat hält es deshalb für richtig, dass dem Gesetzesentwurf ein moderner Sportbegriff zugrunde liegt.
Ebenfalls begrüsst wird das Ziel, künftig sämtliche Akteure im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung einzubinden. Kantone und Gemeinden leisteten in der öffentlich-rechtlichen Sport- und Bewegungsförderung die Hauptfinanzierung und seien zusammen mit ihren Partnern Koordinations- und Kompetenzzentren für Sport und Bewegung.
Dazu regt der Regierungsrat an, dass eine Begleitgruppe zur Koordination der Zusammenarbeit aller Akteure eingesetzt wird. Betreffend Finanzierung seien die Grundsätze des neu gestalteten Finanzausgleichs (NFA) zu berücksichtigen. Insbesondere hält der Regierungsrat fest, dass die Entschädigung aller Grundangebote von J+S gemäss den Grundsätzen des NFA und der bisherigen Regelung durch den Bund zu übernehmen seien.