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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 5. März 2008

Verordnung über Umweltverträglichkeitsprüfung: Regierungsrat steht vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich positiv gegenüber.

Der Regierungsrat bewertet die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) grundsätzlich positiv. Verfahren mit UVP werden damit für die Bauherrschaften vereinfacht. Nicht zustimmen kann der Regierungsrat der Anhebung des Schwellenwerts für Parkhäuser und -plätze von 300 auf 500 Parkplätze sowie der Entlassung von Anlagen zur Gewinnung von Erdöl, Erdgas oder Kohle aus der UVP-Pflicht. Ausserdem spricht er sich für die Beibehaltung des Schwellenwerts von 15 Millionen Fr. für wasserbauliche Massnahmen aus.

Gleichzeitig mit den Änderungen der UVPV wird auch die Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Der Regierungsrat unterstützt die vorgelegten Änderungen vollumfänglich und fordert eine zusätzliche Anpassung, indem Verbandsbeschwerden bei Projekten, zu denen rechtskräftige Volksentscheide vorliegen, auszuschliessen sind.

Beitritt zur Berufsfachschulvereinbarung

Der Regierungsrat hat die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 22. Juni 2006 ratifiziert, der Beitritt erfolgt auf das Schuljahr 2007/2008. Die BFSV ist eine gesamtschweizerisch gültige Vereinbarung, der ausser den Kantonen Zürich, St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein, alle übrigen Kantone beigetreten sind. Sie schafft den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Zuweisung von Berufslernenden an ausserkantonale Schulorte. Damit wird ein der bildungspolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung angepasstes, einfaches und angemessenes Abgeltungssystem unter den Kantonen realisiert, das den Schülerinnen- und Schüleraustausch über die Kantonsgrenzen hinweg wesentlich erleichtert. Die BFSV löst die bisherige Berufsschulvereinbarung vom 30. August 2001 ab.

Zusammenschlussprojekt Gemeinden Aarau und Rohr; Beitrag zulasten Finanzausgleichsfonds

Der Regierungsrat hat beschlossen, an das Zusammenschlussprojekt der Gemeinden Aarau und Rohr einen Projektkostenbeitrag von 60'000.-- Fr. zu gewähren.

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung

In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Regierungsrat die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung (Forschungsgesetz). Es sei der richtige Zeitpunkt, um auch für die Forschung mit primär anwendungsorientiertem Ansatz - wie sie vor allem an den Fachhochschulen stattfindet, eine der geänderten Verfassung entsprechende zeitgemässe Rechtsgrundlage zu schaffen. Zu Fragen Anlass gäbe allerdings die Aufteilung der Förderung auf zwei verschiedene Instanzen. Für den Regierungsrat ist fraglich, ob damit die Kohärenz der Innovationsförderungspolitik gewährleistet ist. Zudem fordert der Regierungsrat, dass mit dieser Revision auch explizit die Pädagogischen Hochschulen von der Forschungs- und Innovationsförderung profitieren können.

Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung)

Das Bundesamt für Verkehr hat eine Anhörung zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung eingeleitet. Hauptziel der Revision ist eine Harmonisierung der Binnenschifffahrtsverordnung mit dem Recht der EU. Die Revision beinhaltet technische Änderungen und die Frage der Zulassung von Wassermotorrädern in der Schweiz. Wassermotorräder sind in der Schweiz heute nicht zugelassen.

Auch mit Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen wird weiterhin ein generelles Verbot für Wassermotorräder auf schweizerischen Binnengewässern bestehen bleiben. Der Bundesrat will neu, dass die Fernhaltung von Wassermotorrädern von schweizerischen Gewässern nicht durch eine verschleierte Beschränkung des Handels mittels einer technischen Vorschrift, die in ihrer Wirkung einem Verbot gleichkommt, erreicht werden soll, sondern durch Verwendungseinschränkungen. Nach neuer Konzeption sind Wassermotorräder weiterhin nicht zugelassen, wobei die Kantone die Kompetenz hätten, Wassermotorräder auf ihren Binnengewässern zuzulassen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsst die vorgesehene Revision. Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bund Wassermotorräder auf schweizerischen Gewässern grundsätzlich nicht zulassen will, und er beabsichtigt im Interesse des Natur- und Umweltschutzes nicht, auf aargauischen Gewässern Wassermotorräder zuzulassen.

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