Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsrat wird dem Grossen Rat Finanzhilfebeitrag in der Höhe von 240 Millionen Franken für die Kantonsspital Aarau AG (KSA) beantragen :
Präsident, Vizepräsident und zwei weitere Mitglieder des KSA-Verwaltungsrats treten auf Ende Juni 2023 zurück

Der Kanton Aargau nimmt als Eigentümer seine Verantwortung gegenüber der Kantonsspital Aarau AG (KSA) wahr. Der Regierungsrat ist gewillt, dem Grossen Rat die vom KSA ersuchte Finanzhilfe zu beantragen. Zu diesem Zweck hat er entschieden, eine Botschaft für einen einmaligen Finanzhilfebeitrag in der Höhe von 240 Millionen Franken auszuarbeiten. Vier Verwaltungsräte des KSA – darunter der Verwaltungsratspräsident und -vizepräsident – haben dem Regierungsrat mitgeteilt, dass sie nach Ende der laufenden Amtsperiode für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat erwartet, dass das KSA eine Unternehmensanalyse vornimmt und eine zukunftsfähige Strategie entwickelt. Der Regierungsrat wird gleichzeitig die Eigentümerstrategie mit Blick auf diese Herausforderungen überprüfen.

Die Kantonsspital Aarau AG (KSA) hat am 18. November 2022 dem Regierungsrat ein Finanzhilfegesuch in der Höhe von 240 Millionen Franken eingereicht, nachdem eine Überprüfung der Bilanzwerte des KSA einen Wertberichtigungsbedarf ergeben hat. Das nominelle Aktienkapital des KSA beträgt 250 Millionen Franken. Eine Wertberichtigung von 240 Millionen Franken in der Rechnung des KSA würde einen fast vollständigen Kapitalverlust oder eine Überschuldung nach Art. 725 OR auslösen. Eine Bilanzsanierung des KSA ist damit unausweichlich, um einen Konkurs abzuwenden.

Der Regierungsrat hat das Finanzhilfegesuch des KSA geprüft und beschlossen, eine Botschaft an den Grossen Rat für einen einmaligen Finanzhilfebeitrag in der Höhe von 240 Millionen Franken auszuarbeiten. Die Finanzhilfe soll in Form eines nicht rückzahlungspflichtigen Beitrags erfolgen. Die Botschaft an den Grossen Rat liegt im Frühling 2023 vor.

Auch wenn die Finanzhilfe an das KSA erst nach der Bewilligung durch den Grossen Rat oder allenfalls durch das Aargauer Stimmvolk (Referendum) ausbezahlt werden kann, fällt die finanzielle Belastung beim Kanton in Form einer Rückstellung in der Jahresrechnung 2022 an. Diese Rückstellung wird der Regierungsrat dem Grossen Rat mit der Botschaft zur Jahresrechnung 2022 unterbreiten.

Erneuerung des Verwaltungsrats

Vier Verwaltungsräte der Kantonsspital Aarau AG (Verwaltungsratspräsident Peter Suter, Vizepräsident Felix Schönle, Gerold Bolinger und Andreas Faller) haben dem Regierungsrat mitgeteilt, dass sie nach Ende der laufenden Amtsperiode (Juni 2023) für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen.

Der Regierungsrat sieht nach heutigem Kenntnisstand beim Verwaltungsrat keine direkte Verantwortung für die notwendig gewordene Wertberichtigung auf dem Neubauvorhaben (Projekt "Dreiklang") im Umfang von 240 Millionen Franken – dies auch vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen der Schweizer Spitäler in den vergangenen Jahren (Covid-19-Pandemie, allgemeiner Pflegemangel, Teuerung).

Die vier Verwaltungsräte haben festgestellt, dass das für eine erfolgreiche Entwicklung des Spitals notwendige Vertrauen seitens der Politik in die Arbeit des aktuellen Verwaltungsrats nicht mehr in genügendem Mass vorhanden ist, und haben sich deshalb entschlossen, auf Ende der laufenden Amtsperiode hin zu demissionieren.

Der Regierungsrat hat Verständnis für diese Beweggründe und dankt den nicht zur Wiederwahl antretenden vier Mitgliedern des Verwaltungsrats für die geleistete Arbeit und die frühzeitige Ankündigung des Verzichts auf die Wiederwahl, dank der genügend Zeit für eine geordnete Neubesetzung der entstandenen Vakanzen zur Verfügung steht.

Prof. Dr. med. Barbara Tettenborn, Andreas Walter und Dr. oec. Hans C. Werner verbleiben im Verwaltungsrat. Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement Finanzen und Ressourcen den Prozess zur Neubesetzung der Vakanzen an die Hand zu nehmen.

Überprüfung von Unternehmens- und Eigentümerstrategie

Der Regierungsrat erwartet vom Verwaltungsrat des KSA mittelfristig die Umsetzung von Ergebnisverbesserungsmassnahmen, die über das bisherige "Fitnessprogramm" hinausgehen. Der Regierungsrat wird – unter Beizug einer externen Expertise – im ersten Halbjahr 2023 die Eigentümerstrategie vor dem Hintergrund der aktuellen und künftigen Herausforderungen überprüfen. Der Verwaltungsrat soll die strategische Ausrichtung des KSA kritisch überprüfen und eine zukunftsfähige Unternehmensstrategie entwickeln, die sich an der Eigentümerstrategie des Kantons orientiert.

Am 25. November 2022 ist die Anhörung zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl 2030) zu Ende gegangen. Der Regierungsrat wird die Anhörung auswerten und dem Grossen Rat eine Botschaft unterbreiten. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Botschaft wird er sich mit den in der GGpl 2030 enthaltenen Strategien zur Spitalversorgung und zur Eigentümerschaft an den Kantonsspitälern befassen.

Dank an das Personal

Das KSA ist eine wesentliche Stütze der aargauischen Gesundheitsversorgung sowie ein bedeutender Arbeitgeber im Kanton. Das KSA wird 2023 eine zukunftsfähige Strategie erhalten und damit die Gesundheitsversorgung weiterhin auf unverändert hohem Niveau gewährleisten. Das KSA-Personal hat auch dieses Jahr wieder Ausserordentliches geleistet. Der Regierungsrat dankt dem Personal des KSA für den Einsatz zugunsten der Bevölkerung.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat