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Regierungsrat will Option für Aushubdeponien "Steibode" in Birrhard und "Steindler" in Würenlos offenhalten :
Eintrag im kantonalen Richtplan auf der Stufe "Vororientierung"

Der Regierungsrat hat die Aufnahme der beiden Standorte "Steibode" in Birrhard und "Steindler" in Würenlos auf der untersten Stufe "Vororientierung" im kantonalen Richtplan beschlossen. Die Standorte dienen der langfristigen Sicherung von Deponieraum für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial. In Birrhard ist vorgängig zu einem Deponiebetrieb der Abbau des vorhandenen Kieses vorgesehen.

In einem langjährigen Prozess hat je eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertretenden der beiden Planungsverbände, des Kantons und der Unternehmen sowie mit Unterstützung eines Planungsbüros – in den Regionen Baden und Brugg Standorte für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial evaluiert. Im Ergebnis sollten die beiden Deponiestandorte "Steibode" in Birrhard und "Steindler" in Würenlos im Richtplan aufgenommen werden. In Birrhard ist vorgängig eines Deponiebetriebs ein Kiesabbau vorgesehen.

Das ordentliche Verfahren zur Anpassung des Richtplans wurde nach Anträgen der Gemeinden Birrhard und Würenlos, unterstützt durch die beiden Planungsverbände Brugg Regio und Baden Regio, eingeleitet. Die beiden Vorhaben auf der Stufe "Festsetzung" im Richtplan aufzunehmen, scheiterte jedoch in beiden Gemeinden am Widerstand in der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden und im Fall von Würenlos auch seitens der benachbarten Zürcher Gemeinden. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnte die Projekte aufgrund der tangierten Interessen und der befürchteten langjährigen Emissionen durch Lärm, Staub, Verkehr usw. ab.

Interessenabwägung des Regierungsrats

Aufgrund des Widerstands gegen die Vorhaben befürworteten die beiden Gemeinden und die beiden Planungsverbände die Abschreibung der Verfahren und damit den Verzicht auf jeglichen Richtplaneintrag. Auch der Regierungsrat sah aufgrund des geäusserten Widerstands in der Bevölkerung von einem Antrag an den Grossen Rat auf eine Festsetzung der beiden Standorte im Richtplan ab. Er berücksichtigte in seinem Entscheid jedoch die langfristige regionale Versorgungslage und die grundsätzliche Standorteignung. Aufgrund dieser Interessenabwägung werden der "Steibode" in Birrhard und "Steindler" in Würenlos trotz ablehnender Haltung der beiden Gemeinden Birrhard und Würenlos und der Planungsverbände Baden Regio und Brugg Regio im Richtplan als Vororientierungen (siehe Box) aufgenommen. Damit bleibt die Option erhalten, die Standorte auf der Basis der erwähnten Interessenabwägung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu diskutieren.

Kantonaler Richtplan: "Vororientierung" und "Festsetzung"

Vororientierungen im kantonalen Richtplan sind im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Raumplanungsverordnung (RPV) Ideen von Vorhaben, die weiterentwickelt werden, sofern sich ihre Erfordernisse bestätigen. Sie sind bei anderweitigen Planungen an gleicher Stelle im Sinne einer Informations- und Koordinationspflicht zu berücksichtigen. Sie stellen kein Präjudiz dar, ob das Vorhaben tatsächlich einmal realisiert wird. Vororientierungen liegen in der Zuständigkeit des Regierungsrats. Sollte ein als Vororientierung eingetragener Standort zu einem späteren Zeitpunkt durch den Grossen Rat festgesetzt werden (Zeithorizont i.d.R. > 15 Jahre), bedarf es zur räumlichen Abstimmung und umfassenden Interessenabwägung vorgängig ein vollständiges Richtplanverfahren mit öffentlicher Anhörung und Mitwirkung. Als Festsetzungen (Zuständigkeit: Grosser Rat) gelten Vorhaben, die räumlich abgestimmt und daher reif für die weiteren Planungsverfahren sind.

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