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Regierungsrat verlangt Abstimmung mit kantonaler Raumentwicklung :
Stellungnahme zum Entwurf des SIL-Schlussberichts

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des SIL-Schlussberichts bemängelt der Regierungsrat die ungenügende Abstimmung des künftigen Betriebs des Flughafens Zürich mit der Raumentwicklung des Kantons Aargau. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass diese Abstimmung nachgeholt wird.

Der Regierungsrat nimmt kritisch Stellung zum Entwurf des Schlussberichts im Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Weil die Veränderung der Berechnungsgrundlage im Jahr 2009 nicht mit dem Kanton abgesprochen wurde, ist der Flughafenbetrieb ungenügend auf die Raumentwicklung des Aargaus abgestimmt. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass diese Abstimmung nachgeholt wird. Zudem sind auch die Ergebnisse der Rechtsmittelverfahren gegen die Beschränkung der Benutzung des süddeutschen Luftraums vor dem Europäischen Gerichtshof sowie gegen das vorläufige Betriebsreglement vor dem Bundesverwaltungsgericht einzubeziehen. Deren Urteile sind bis Frühling 2010 zu erwarten.

Eine Variante akzeptabel für den Regierungsrat

Von den vier im Schlussberichtsentwurf enthaltenen Flugbetriebsvarianten entspricht nur eine der Strategie des Regierungsrats. Diese Variante (EDVO) entspricht weitgehend dem heutigen Flugbetrieb. Der Regierungsrat fordert, dass die Variante Eopt, die von der Aufhebung der deutschen Überflugsbeschränkungen ausgeht, mit Entlastungsmassnahmen zugunsten der Aargauer Gemeinden im Anflugbereich, Kaiserstuhl und Fisibach, ergänzt wird.

Der Regierungsrat lehnt die Variante EDVO-G ab, die den gekröpften Nordanflug zwischen 6.00 und 7.00 Uhr vorsieht. Damit würden die letzten Starts am Abend bis 22.30 Uhr und die ersten Landungen am Morgen ab 6.00 Uhr über das Surbtal geführt. Diese Doppelbelastung kann unter keinen Umständen akzeptiert werden. Der gekröpfte Nordanflug ist nicht betriebsnotwendig und beeinträchtigt Kapazität und Stabilität des Flugbetriebs sogar negativ. Zudem führt er zu einer hohen Belastung der Aargauer Bevölkerung über dem dicht bevölkerten Aare-, Reuss- und Limmattal.

Der Regierungsrat beurteilt die Variante Jopt, die vermehrte Ostanflüge sowie die Verlängerung von zwei Pisten vorsieht, als nicht zweckmässig. Sie beinhaltet keine wesentlichen Vorteile für den Flughafenbetrieb. Zudem belastet sie den sehr dicht bevölkerten Raum Wettingen zusätzlich.

Für den Aargau besonders problematisch ist der Nachtbetrieb. So führt der von der Projektleitung im Lauf des letzten Jahres ohne Information und Einbezug des Kantons Aargau geänderte Flottenmix, der den Anteil schwerer Flugzeuge verdoppelt, dazu, dass neben Schneisingen nun auch Lengnau und Siglistorf von der Überschreitung der Lärm-Planungswerte betroffen sind. Der Regierungsrat fordert, dass die Lärmgrenzwerte im Aargau eingehalten werden und der Nachtbetrieb überarbeitet wird. Schliesslich verlangt der Regierungsrat, dass weitere Massnahmen zur Akzeptanz des Flugbetriebs im SIL festgeschrieben werden: steilere Starts, lärmoptimierte Anflugverfahren und ein griffiges Controlling mit den erforderlichen Sanktionsinstrumenten.

Aargau spricht mit einer Stimme

Die Stellungnahme des Regierungsrats berücksichtigt die eingegangenen Vernehmlassungen von 27 Gemeinden, drei Regionalplanungsverbänden und fünf Bürgerorganisationen. "In Bezug auf den Flughafen Zürich spricht der Aargau mit einer Stimme", hält der zuständige Regierungsrat Peter C. Beyeler fest.

Vor fünf Jahren startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den SIL-Koordinationsprozess zum zweiten Mal. Darin soll der zukünftige Flugbetrieb des Flughafens Zürich mit der Raumentwicklung der betroffenen Kantone abgestimmt werden. Seit Sommer 2008 wurden die Aargauer Fachstellen nicht mehr in das Verfahren einbezogen. Um künftig sicherzustellen, dass alle betroffenen Kantone bei der Flughafenplanung gleiche Mitwirkungsrechte haben, soll die Einflussnahme des Bundes gestärkt werden. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass mittelfristig die Prozessabläufe und die Zuständigkeiten bei der Planung dieser wichtigen nationalen Verkehrsinfrastruktur hinterfragt werden.

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