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Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Schulgesetzes :
Anhörung ergibt breite Zustimmung zu den Gesetzesentwürfen

Der Regierungsrat beabsichtigt, das Schulgesetz im Rahmen einer Totalrevision neu zu ordnen, sprachlich zu aktualisieren und auf der Basis der vergangenen Teilrevisionen zu konsolidieren. Zudem will er das bisherige Schulgesetz durch je ein eigenes Volksschulgesetz und ein Mittelschulgesetz ablösen. Diese Anliegen stiessen in der vom 1. September bis 30. November 2023 durchgeführten Anhörung auf breite Zustimmung. Der Regierungsrat unterbreitet die beiden Gesetzesentwürfe mit kleineren Anpassungen dem Grossen Rat zur ersten Beratung.

Zwischen dem 1. September 2023 und dem 30. November 2023 fand die Anhörung zur Totalrevision des Schulgesetzes beziehungsweise zur Vorlage eines neuen Volksschulgesetzes sowie eines neuen Mittelschulgesetzes statt. Es wurden 15 Fragen betreffend die Struktur und den Inhalt gestellt; zudem wurde den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen von Schlussbemerkungen zu weiteren Themen und Gesetzesbestimmungen im Zusammenhang mit der Revision zu äussern. Insgesamt gingen 116 Stellungnahmen ein. Davon kamen 8 Rückmeldungen von politischen Parteien, 7 Rückmeldungen von besonders betroffenen Verbänden, 59 Rückmeldungen von Gemeinden und Regionalplanungsverbänden, 24 Rückmeldungen aus dem schulischen Umfeld (Schulleitungen, Lehrpersonen und so weiter) und 6 Rückmeldungen aus dem Umfeld der sozialen Einrichtungen. 12 Rückmeldungen gingen von weiteren Organisationen und Einzelpersonen ein.

Mehrheitlich positives Echo

Die Auswertung der Anhörungsergebnisse ergab über das Ganze betrachtet eine breite Zustimmung. Insbesondere die Grundanliegen, die Regelungen des Schulgesetzes 1981 in ein neues Volksschulgesetz und ein neues Mittelschulgesetz aufzuteilen, von Grund auf neu zu strukturieren und nach den vergangenen, teilweise weitgehenden Teilrevisionen zu konsolidieren, wurden einhellig gutgeheissen. Kritische Stimmen nahmen vor allem Bezug auf spezifische Themen wie beispielsweise die vorgesehene Kompetenzänderung betreffend Sonderschulzuteilungen. Im Übrigen wurden zu den zahlreichen Normen verschiedene Verbesserungsvorschläge eingebracht und Fragen aufgeworfen.

Verzicht auf Änderung der Kündigungstermine der Lehrpersonen

Aufgrund des grundsätzlich positiven Echos hält der Regierungsrat an den beiden Gesetzesentwürfen weitgehend gemäss Anhörung fest. In der Botschaft an den Grossen Rat wurde ein grosser Teil der Hinweise und Anregungen aus der Anhörung aufgenommen, indem verschiedene Normierungen angepasst und Erläuterungen präzisiert wurden. Aufgrund der Anhörung verzichtet der Regierungsrat zudem auf die vorgeschlagene Anpassung der Kündigungstermine der Lehrpersonen sowie die ergänzenden gesetzlichen Grundlagen zu den Musikschulen. Letztere sollen in einem separaten Projekt erarbeitet werden.

Die erste Beratung der Gesetzesentwürfe im Grossen Rat ist vor den Sommerferien 2024 geplant. Die Inkraftsetzung der beiden Gesetze soll per 1. August 2025 erfolgen.

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