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Regierungsrat stimmt der Fusion von BDWM und WSB zu :
Zusammenschluss der beiden Bahnen bringt erhebliche Vorteile

Der Regierungsrat stimmt einer Fusion der BDWM Transport AG und der Wynental- und Suhrentalbahn AG (WSB) zu. Der vollständige Zusammenschluss der regionalen Transportunternehmen bringt gegenüber der ursprünglich angedachten Gründung einer gemeinsamen Management Holding verschiedene Vorteile: grössere Synergien, ein kleinerer Aufwand für die Umsetzung, die raschere Einführung einer gemeinsamen Firmenkultur, die einfachere Anpassung der Aktionärsstruktur. Die definitive Entscheidung zur Fusion obliegt den Aktionären der beiden Bahnen anlässlich ihrer ordentlichen Generalversammlungen im Frühjahr 2018.

Der Kanton Aargau ist der grösste Aktionär der beiden Bahnen BDWM Transport AG (BDWM mit der Tochtergesellschaft Limmat Bus AG; Aktienanteil 51,4 Prozent) und der Wynental- und Suhrentalbahn AG (WSB; Anteil 42,8 Prozent). Weitere Hauptaktionäre sind der Bund und der Kanton Zürich, wobei der Kanton Zürich lediglich eine Beteiligung an der BDWM hat. Ende September 2016 hatte der Kanton Aargau, in enger Absprache mit den anderen Hauptaktionären, die Eigentümerstrategien der Bahnen angepasst und einen Grundsatzentscheid zur künftigen Organisationsstruktur gefällt: Die Bahnen sollten in einer regionalen Management Holding mit einer gemeinsamen Verwaltung (Finanzen, Controlling, Personal und Unternehmensentwicklung) zusammengeführt werden. Die Möglichkeit einer Fusion zu einem späteren Zeitpunkt blieb dabei ausdrücklich offen.

Danach hat der Lenkungsausschuss der Bahnen weitere Abklärungen getroffen und ein Reorganisationskonzept erstellt. Insbesondere wurden die Unterschiede zwischen einer Management Holding und einer Fusion vertiefter analysiert, wobei steuerliche, gesellschafts- und verkehrsrechtliche sowie vor allem auch finanzielle Aspekte geprüft wurden. Das Resultat: Der Lenkungsausschuss hat eine Fusion empfohlen. Der Regierungsrat ist dieser Empfehlung nun gefolgt. Auch der Bund begrüsst die Fusion, der Kanton Zürich hat gegen den Zusammenschluss keine Einwände.

Die Vorteile der Fusion

Die Fusion bringt gegenüber der heutigen Organisation oder einer Management Holding verschiedene Vorteile:

  • Die Strukturen sind schlanker und die Synergien grösser, damit steigt auch das Kostensenkungspotential.
  • Der Aufwand für die Umsetzung ist kleiner.
  • Die Phase der Unsicherheit für die Mitarbeitenden ist kürzer; eine gemeinsame Unternehmenskultur kann rascher etabliert werden.
  • Alle bisherigen Aktionäre werden automatisch Aktionäre der fusionierten Gesellschaft, so dass keine weitere Bereinigung der Aktionärsstruktur notwendig ist.
  • Die neue Gesellschaft ist für die künftigen technischen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen noch besser aufgestellt.
  • Mit der Fusion erfolgt eine Stärkung und Professionalisierung des Unternehmens; dadurch ist auch die für 2022 geplante Inbetriebnahme der Limmattalbahn sichergestellt (die BDWM hat die Ausschreibung für den Betrieb der Limmattalbahn gewonnen).

Die neue Gesellschaft, bestehend aus den beiden fusionierten Bahnen und den separaten Busbetrieben, beschäftigt insgesamt 550 Mitarbeitende, bei 106 Millionen Franken Umsatz und 30 Millionen Fahrgästen pro Jahr. Damit wird sie zu einer der grösseren Bahn- und Busunternehmen der Schweiz.

Organisation und Aktionärsstruktur

Die vorgeschlagene Organisationsstruktur der neuen Gesellschaft steht im Zeichen der Kontinuität. Als Präsident des Verwaltungsrates (VR) ist Kaspar Hemmeler (bisheriger VR-Präsident WSB) vorgesehen, als Vizepräsident Mathias Meyer (bisheriger VR-Präsident BDWM). Der Geschäftsleitung wird Dr. Severin Rangosch (aktueller CEO der BDWM) vorstehen. Mathias Grünenfelder (heutiger CEO der WSB) soll stellvertretender CEO und Leiter Grossprojekte der fusionierten Gesellschaft werden. Diese starke Verankerung der Grossprojekte auf Stufe Geschäftsleitung trägt dem Umstand Rechnung, dass die neue Gesellschaft Betreiber der Limmattalbahn wird und daher bedeutende Vorhaben anstehen. Der Sitz der neuen Gesellschaft wird in Aarau sein, die Büros vorerst in den heutigen Räumen der WSB, später im geplanten neuen Bahnhofsgebäude.

Durch die Fusion gibt es auch Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen. Der Kanton Aargau wird gemäss der Bewertung der beiden Bahnen mit rund 45 Prozent der grösste Aktionär der neuen Gesellschaft, der Bund der zweitgrösste mit einem Anteil von rund 33 Prozent. Die Stadt Aarau wird neu einen Anteil von 5,7 Prozent haben (bisher 7,9 Prozent Anteil an der WSB). Der Anteil des Kantons Zürich verringert sich auf 2,2 Prozent (bisher 7,8 Prozent an der BDWM).

Weiteres Vorgehen

In den nächsten Monaten werden verschiedene Teilfragen zur Fusion vertieft und zum Entscheid vorbereitet. Darunter auch Optionen für eine gemeinsame Lösung der beruflichen Vorsorge. Die Kommunikation und Begleitung der Mitarbeitenden geniesst entsprechend einen hohen Stellenwert. Sie wurden über die aktuellen Entscheide im Voraus informiert. Für die Aktionäre der betroffenen Unternehmungen findet im Februar 2018 eine Informationsveranstaltung statt.

Die Fusion soll im Frühjahr 2018 an den ordentlichen Generalversammlungen der Bahnen beantragt und bei einem positiven Entscheid rückwirkend per 1. Januar 2018 vollzogen werden. Für den Kanton Aargau ist von Gesetzes wegen der Regierungsrat zuständig, da er über das Eingehen einer kantonalen Beteiligung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beschliesst.

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