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Regierungsrat stellt wesentliche Differenzen zum Bundesratsentscheid fest :
Stellungnahme zum Abschluss der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager

Der Regierungsrat will weiterhin grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Kanton Aargau. Er kann aber den Entscheid des Bundesrats nachvollziehen, auch das gänzlich auf Aargauer Boden gelegene Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. In seiner Stellungnahme zum Abschluss der Etappe 2 des Verfahrens fordert er jedoch weitere Untersuchungen, die in der nächsten Etappe umgesetzt werden müssen. Für den Regierungsrat haben bei der Auswahl der Standorte die Sicherheit des künftigen geologischen Tiefenlagers oberste Priorität. Dabei sind auch die kantonal bedeutenden Thermal- und Mineralwassernutzungen sowie die Trinkwasserressourcen im Kanton zwingend zu schützen. Eine wesentliche Differenz zum Bundesrat besteht in Bezug auf einen möglichen Oberflächenstandort in Villigen: Der Regierungsrat hält an seiner Forderung fest, das Standortareal bei Villigen vorerst lediglich als Vororientierung im Sachplan festzulegen statt wie vom Bundesrat geplant als Zwischenergebnis.

Der Bundesrat hat heute Donnerstag, 22. November 2018, seine Entscheide zum Abschluss der Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager kommuniziert. Der Regierungsrat bestätigt seine Haltung und will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Kanton Aargau. Er kann aber den Entscheid des Bundesrats nachvollziehen, die drei Standortgebiete "Jura Ost" (AG), "Zürich Nordost" (ZH, SH, TG) und "Nördlich Lägern" (AG/ZH) in der Etappe 3 vertieft zu untersuchen. Für den weiteren Verlauf des Sachplanverfahrens bekräftigt der Regierungsrat nachdrücklich, die in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung geäusserten Forderungen in Etappe 3 umzusetzen. Die Nachvollziehbarkeit und die Plausibilität der wissenschaftlichen und technischen Abklärungen der Nagra sind in Hinblick auf ein geologisches Tiefenlager für den Regierungsrat eine wesentliche Voraussetzung, um künftige Entscheide prüfen und treffen zu können.

Grundwasser, Mineral- und Thermalwassernutzungen dürfen nicht gefährdet werden

Dem Wert der Region als Wasserschloss entsprechend verlangt der Regierungsrat die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips für den Schutz der natürlichen Wasservorkommen. Die Flusstäler der Aare und des Rheins sind bedeutende Grundwasserspeicher und -lieferanten. Für die Region sind Thermalbäder wie Bad Zurzach, Bad Schinznach oder Baden/Ennetbaden sowie Mineralwassernutzungen nicht nur wichtige Dienstleistungsunternehmen, sondern auch von grossem kulturellem und gesellschaftlichem Wert. Der Regierungsrat fordert daher den Nachweis, dass die bestehenden Grund- und Thermalwasservorkommen und -nutzungen weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Tiefenlagers beeinflusst werden. Der Regierungsrat hält an seiner Forderung nach vertieften Untersuchungen im Rahmen der Etappe 3 fest.

Wesentliche Differenz in Bezug auf den möglichen Oberflächenstandort Villigen

Im Zusammenhang mit dem möglichen Oberflächenstandort JO-3+ auf Gebiet der Gemeinde Villigen, der dem Zugang zum Tiefenlager dienen soll, besteht eine wesentliche Differenz zum Bundesrat: Der Regierungsrat hält an seiner Forderung fest, das Standortareal im Sachplan zum jetzigen Zeitpunkt lediglich als Vororientierung festzulegen statt wie vom Bundesrat vorgesehen bereits als Zwischenergebnis. Zum möglichen Standort in Villigen sieht der Regierungsrat noch weiteren grundsätzlichen Klärungsbedarf. Der Standort ist im kantonalen Richtplan sowohl als Teil des Entwicklungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung als auch als Vorzugsgebiet Spitzentechnologie festgesetzt. Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) als Forschungszentrum von nationaler Bedeutung mit seinen sensiblen Grossforschungsanlagen (u.a. SLS und SwissFEL) darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Der Regierungsrat erwartet, dass in Etappe 3 die offensichtlichen Nutzungskonflikte, welche durch die Festlegung des Standortareals JO-3+ im Bereich des geplanten "ParkInnovAARE" entstehen, vertieft untersucht werden. Der Kanton Aargau setzt seine Priorität am Standort Villigen auf die Weiterentwicklung und Ansiedlung von Forschungs- und Hightech-Institutionen im Rahmen des nationalen Innovationsparks InnovAARE. Ein möglicher zusätzlicher Aare-Übergang würde die wertvolle Uferregion der Aare beeinträchtigen. Der Regierungsrat erwartet, dass die kantonalen Interessen und Prioritäten im Bereich der Oberflächenanlage JO-3+ im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden.

Standortkanton Aargau konsequent einbeziehen

Der Regierungsrat ist gewillt, im Standortauswahlverfahren konstruktiv mitzuarbeiten. Voraussetzung hierfür ist der konsequente Einbezug des Standortkantons Aargau in einem nachvollziehbaren, fairen, glaubwürdigen und transparenten Verfahren. Die Umsetzung des Sachplanverfahrens muss gemäss klarer Forderung des Regierungsrats konsequent unter dem Primat der Sicherheit erfolgen. Bei der Standortwahl dürfen politische Gründe oder andere Aspekte, die nicht sicherheitsrelevant sind, keine Rolle spielen.

In den anstehenden Arbeiten der Etappe 3 sowie bei der Ausarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuchs erwartet der Kanton Aargau zu relevanten Meilensteinen des Verfahrens vermehrt vertiefte Informationen.

Anerkennung der zentralen Rolle der Kantone

In der Etappe 3 kommt den Standortkantonen eine immer wichtigere Rolle zu, sei es durch die Einengung auf die potentiellen Standortkantone Aargau und Zürich oder durch die lokalen Planungen im Zusammenhang mit den geplanten Sondierbohrungen sowie der Oberflächeninfrastruktur für ein geologisches Tiefenlager. Die Akzeptanz des Verfahrens steht im Zentrum der politischen Diskussion. Der Kanton Aargau hat daher ein hohes Interesse, sich weiterhin konstruktiv in das Sachplanverfahren einzubringen, seine Interessen auf Kantonsgebiet zu wahren sowie als wichtiger Ansprechpartner gegenüber allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Gemeinden und den Regionen, zu agieren. Dies setzt voraus, dass die zentrale Rolle der Kantone sowohl durch die verfahrensleitende Behörde wie auch durch die Nagra entsprechend anerkannt und konstruktiv unterstützt wird.

Die vollständige Stellungnahme des Regierungsrates ist auf der Website des Kantons Aargau publiziert und kann hier heruntergeladen werden: www.ag.ch/tiefenlager > Aktuelles

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