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Regierungsrat ruft Notlage im Asylwesen aus :
Bei Schaffung von dringend notwendigen zusätzlichen Unterkunftsplätzen für Geflüchtete steht Nutzung von unterirdischen Sanitätsstellen im Vordergrund

Die Situation im Asylwesen im Kanton Aargau ist angespannt. Der anhaltend hohe Zustrom von Geflüchteten bedingt die rasche Schaffung von zusätzlichen Unterkunftsplätzen. Die aktuell verfügbaren 650 Reserveplätze bei Kanton und Gemeinden reichen voraussichtlich nur noch bis Ende Februar 2023. Mit der Ausrufung der Notlage und dem Erlass einer Notverordnung schafft der Regierungsrat zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, um die benötigten Plätze für geflüchtete Personen sicherzustellen. Im Vordergrund steht die Nutzung von kommunalen unterirdischen Schutzbauten wie zum Beispiel Sanitätsstellen. Erste drei Anlagen werden in Aarau, Birmenstorf und Lenzburg in Betrieb genommen; damit können insgesamt 560 zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen werden.

Wegen ausserordentlich hohen Zuweisungszahlen des Bundes von Geflüchteten werden freie Unterbringungsplätze im Kanton Aargau knapp. Gemäss den Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist in den nächsten Wochen weiterhin mit täglichen Zuweisungen von insgesamt rund 20 Schutzsuchenden aus der Ukraine und weiteren Personen aus dem Asylbereich zu rechnen. Die aktuell 650 Reserveplätze in kommunalen und kantonalen Unterkünften sowie die verfügbaren Plätze bei Gastfamilien reichen voraussichtlich noch bis Ende Februar 2023. Deshalb sind Massnahmen zur raschen Schaffung zusätzlicher Kapazitäten nötig.

Unterkunftskapazitäten sind ausgeschöpft

Der Kanton Aargau hat in den letzten Monaten rund 1'000 zusätzliche Plätze in kantonalen Unterkünften geschaffen und darin die verfügbaren Plätze bereits verdichtet. Der Kantonale Sozialdienst wird in den nächsten Monaten weitere Unterkünfte anmieten, so zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, ehemalige Hotels und leerstehende Pflegeheime. Auch die Gemeinden sind seit Beginn des Ukraine-Krieges daran, zur Erfüllung ihrer Aufnahmepflicht weitere Unterkunftsplätze zu schaffen und geeignete Wohnobjekte in Betrieb zu nehmen. Weiterhin ist erfreulicherweise eine hohe Solidarität der Bevölkerung mit den Geflüchteten aus der Ukraine feststellbar, was die hohe Zahl an Privatunterbringungen (43 Prozent) zeigt.

Die Anzahl der vom Bund in den letzten Wochen und Monaten dem Kanton Aargau zugewiesenen Asylsuchenden und der aktuelle Zustrom von Geflüchteten können jedoch mit den jetzigen Unterkunftskapazitäten nicht mehr bewältigt werden.

Auch andere Kantone haben grosse Probleme, genügend Unterkünfte zu finden. Der Luzerner Regierungsrat hatte vor diesem Hintergrund im November 2022 die Notlage für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich des Kantons Luzern erklärt.

Ausrufung der Notlage im Kanton Aargau

Der Regierungsrat hat aufgrund der aktuellen Situation und der zu erwartenden Entwicklung für den Kanton Aargau die Notlage im Asylwesen gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau (BZG-AG) ausgerufen. Er schafft damit neue Handlungsmöglichkeiten, um zusätzliche Unterkünfte für Schutzsuchende schneller bereitstellen zu können.

Im Vordergrund steht die Bereitstellung von Sanitätsstellen. Gemeinden können gemäss der vom Regierungsrat verabschiedeten Notverordnung verpflichtet werden, solche Anlagen für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.

Falls dereinst auch diese Kapazitäten ausgeschöpft sein sollten, könnten im äussersten Notfall Gemeinden sowie Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichtet werden, auch anderweitige geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat wird zurückhaltend und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit mit dieser Möglichkeit umgehen. Die Notverordnung ermöglicht zudem das Aufbieten des Zivilschutzes für die Unterstützung bei der Betreuung in den Unterkünften.

Erste drei Anlagen werden nächstens in Betrieb genommen

In den nächsten Wochen werden gemäss Notverordnung erste Schutzbauten an den drei Standorten Aarau,

Birmenstorf und Lenzburg in Betrieb genommen. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat diese Anlagen nach einem sorgfältigen und umfassenden Evaluationsprozess bestimmt. Damit lassen sich insgesamt 560 zusätzliche Unterkunftsplätze schaffen: Geschütztes Spital Aarau (ehem. GOPS), 160 Plätze; öffentlicher Schutzraum Birmenstorf (mit dem ehemaligen Sanitätsposten), 200 Plätze; Sanitätsstelle und ehemalige Bereitstellungsanlage mit ehemaligem Sanitätsposten Lenzburg, 200 Plätze. Die Behörden der drei Standortgemeinden sind vom DGS in dieser Woche vorinformiert worden.

Aufhebung der Notverordnung bei Entspannung der Unterkunftssituation

Neben der Ausrufung der Notlage erlässt der Regierungsrat eine Notverordnung. Diese enthält unter anderem auch Lockerungen für Baubewilligungsverfahren. Dadurch lassen sich geeignete Unterkünfte schneller nutzen und die Engpässe für die Unterbringung von Geflüchteten in den Wintermonaten besser überbrücken. Die Notlage beziehungsweise Notverordnung wird bei einer Entspannung der Unterkunftssituation so rasch als möglich wieder aufgehoben werden.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat