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Regierungsrat passt die Weinbauverordnung an :
Grand Cru Aargau als weiteres Gütesiegel für Weinspezialitäten

Der Regierungsrat revidiert die Weinbauverordnung aufgrund von Änderungen des Bundesrechts und Erfahrungen aus der Praxis per 1. Januar 2025. Neu wird das Gütesiegel Grand Cru Aargau für die Spitzenweine aus dem Kanton Aargau eingeführt.

Der Regierungsrat setzt mit der Einführung des Gütesiegels "Grand Cru Aargau" einen Meilenstein in der langen Weinbautradition des Kantons Aargau. Diese innovative Massnahme zielt darauf ab, die Spitzenweine auszuzeichnen und damit das erstklassige Renommee des Aargauer Weins nochmals zu steigern. Die hohen Anforderungen an Lage, Rebsorte, Alter des Rebstocks, Höchsterträge, Mindestzuckergehalt, Weinbereitungsmethoden und sensorische Prüfung sorgen dafür, dass mit "Grand Cru Aargau" gekennzeichnete Weine halten, was das Gütesiegel verspricht.

Mit der Einführung von Grand Cru Aargau setzen wir einen weiteren Standard für Exzellenz im Aargauer Weinbau"

Portrait von Regierungsrat Dr. Markus Dieth
© Beni Basler Aarau
Landammann und Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth

Gestärkter Gewässerschutz

Die Aargauer Land- und Ernährungswirtschaft engagiert sich bereits heute stark für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in den landwirtschaftlichen Kulturen. Mit der teilrevidierten Weinbauverordnung wird in Rebbergen für alle Betriebe bei Neuanpflanzungen und Erneuerungen entlang von oberirdischen Fliessgewässern neu ein mindestens 6 Meter breiter Pufferstreifen und rund um offene Schachtdeckel ein mindestens 3 Meter breiter Pufferstreifen Pflicht. Im Pufferstreifen dürfen keine Pflanzenschutzmittel oder Nährstoffe ausgebracht werden. Mit dieser Anpassung wird der Gewässerschutz gestärkt.

Weitere Änderungen

Die Beurteilung von Standorten für Neuanpflanzungen wird ans Bundesrecht angeglichen. Anhand eines Beurteilungsrasters müssen neue Standorte die vom Bundesrecht vorgesehen Kriterien (mindestens 120 von maximal 180 Punkten) erreichen, um eine Bewilligung zu erhalten. Mit der Einführung der kontrollierten Ursprungsbezeichnung für Schaum-, Perl- und Likörweine wird für innovative Winzerinnen und Winzern zusätzlicher Handlungsspielraum geschaffen.

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