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Regierungsrat lehnt Treibjagdinitiative ab :
Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet

Der Regierungsrat empfiehlt die aargauische Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. In der Botschaft an den Grossen Rat hält er fest, dass es sich bei der Treibjagd um eine effiziente und wildschonende Jagdmethode handelt.

Mit gültigen 3520 Unterschriften wurde die aargauische Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben" am 20. Oktober 2004 bei der Staatskanzlei eingereicht. Begründet wird das Begehren damit, dass das "tierverachtende Umherhetzen der Wildtiere" unnötig sei, und dass die Treibjagd "lediglich einem sinnlosen Freizeitvergnügen der Jäger" diene.

Der Regierungsrat teilt diese Meinung nicht. "Die Treibjagd, wie sie im Kanton Aargau durchgeführt wird, ist weder eine tierquälerische Hetzjagd noch ein sinnloses Freizeitvergnügen der Jäger", hält der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat fest. Die Jäger können die ihnen vom Kanton übertragene Aufgabe, den Wildbestand den örtlichen Verhältnissen anzupassen und übermässige Wildschäden zu verhindern, nur dann effizient erfüllen, wenn sie verschiedene Jagdmethoden anwenden können. Die Treibjagd hat sich als sehr effiziente und wildschonende Jagdmethode zur notwendigen Regulierung der Reh-, Fuchs- und Wildschweinbestände erwiesen.

Treibjagd ist keine Hetzjagd

Bei der Treibjagd wird das Wild durch geeignete Hunde, welche der Duftfährte des Wildes bellend folgen, sowie durch menschliche Jagdgehilfen (Treiber) aus den Verstecken (Einständen) gedrängt. Die Wildtiere nehmen die Hunde und Treiber auf Distanz wahr und ziehen auf den gewohnten Wegen, Wechsel genannt, in umliegende Einstände. Die Jäger kennen die häufig benutzten Wechsel der Tiere, warten entlang derselben und können so das herannahende Wild sicher erlegen. Da die Tiere nicht in direktem Sichtkontakt verfolgt werden, handelt es sich bei dieser Jagdmethode nicht um eine Hetzjagd, wie sie zum Teil in anderen Ländern betrieben wird. Auf diesen Hetzjagden wird das Wild von grösseren Hunden bis zur Erschöpfung verfolgt und dann getötet.

Ein Verbot der Treibjagd würde dazu führen, dass das Wild alleine auf Ansitz oder Pirsch erlegt werden müsste. Die Jäger müssten dem Wild häufiger nachstellen, was eine grössere Beunruhigung des Wildes während der gesamten Jagdzeit - also auch während der Zeit, in der die Jungtiere geboren und gesäugt werden - zur Folge hätte. Dank der Treibjagd werden gleiche Waldgebiete heute in der Regel nur ein- oder zweimal pro Saison bejagt. Diese Jagden finden zur Hauptsache in den Monaten November und Dezember statt.

Mehr Schäden, höhere Kosten

Mit der Einzeljagd alleine könnte der Rehwild- und Wildschweinbestand nicht auf dem heutigen Niveau gehalten werden. Die Wildbestände - und damit auch die Zahl der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Waldbäumen - würden steigen und die kantonale Wildschadenskasse stärker belasten. Ein Verbot der Treibjagd hätte somit auch finanzielle Auswirkungen auf Jagdrevierpächter, Landwirte, Gemeinden und Waldbesitzer, welche die Kasse speisen.

Der Regierungsrat ist deshalb überzeugt, dass die Initiative nur unnötige Einschränkungen für die Jagd bringt und keinerlei Verbesserungen bewirkt. Sie erschwere eine tierschonende und effiziente Regulierung der Wildbestände. Sie gefährde das Ziel, die Schäden im Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Sie entziehe der Jägerschaft, welche eine wichtige Aufgabe für gesunde, dem Lebensraum angepasste Wildtierbestände wahrnimmt, die nötigen Kompe-tenzen und damit die Verantwortung. "Die Jägerinnen und Jäger erfüllen diese Pflichten mit grossem persönlichem Engagement", hält der Regierungsrat fest. Er anerkennt auch, dass die Jägerschaft grosse Anstrengungen unternimmt, um ihre Treffsicherheit und den optimalen Einsatz der Jagdhunde durch Weiterbildung und Übung auf hohem Niveau zu halten. Die jagdlichen Methoden müssen nach den aktuellen Erkenntnissen der Wildbiologie und den Anliegen des Tierschutzes laufend überprüft und angepasst werden. Auch aus diesem Grund wäre es falsch, die Jagdmethoden im Gesetz detaillierter vorzuschreiben bzw. durch Verbote unnötig einzuengen.

Mit der Annahme der Initiative würden dem Staat mehr Aufgaben und damit mehr Kosten aufgebürdet. Der Regierungsrat lehnt die Initiative deshalb ab. Er sieht auch keine Notwendigkeit für einen Gegenvorschlag.

  • Departement Finanzen und Ressourcen