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Regierungsrat legt Planungsbericht zur Entwicklung der Gesundheits- und Sozialschulen vor :
Fachhochschulangebot und Übertragung der Trägerschaften werden geprüft

Gestützt auf die zustimmenden Anhörungsantworten zur langfristigen Entwicklung der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen legt der Aargauer Regierungsrat dem Grossen Rat einen Planungsbericht vor. Darin legt er dar, wie sich die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) in den kommenden 25 Jahren entwickeln sollen. Zu den Themenfeldern Bildungsangebot, Trägerschaft und Standortstrategie werden dem Grossen Rat je drei strategische Leitsätze zur Genehmigung unterbreitet. Aufgrund verschiedener Hinweise im Rahmen der Anhörung werden zwei neue Leitsätze vorgeschlagen: Es geht um die Prüfung eines Fachhochschulangebots in Pflege und Physiotherapie sowie einer mittel- bis langfristigen Übertragung der Trägerschaft von BFGS und HFGS auf die Leistungserbringer.

Die beiden kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen, die BFGS mit Hauptstandort in Brugg und Aussenstandort in Rheinfelden sowie die HFGS in Suhr/Aarau, stehen vor grossen Herausforderungen. Nach Jahren starken Wachstums stossen beide Schulen an die Grenzen ihrer räumlichen Infrastruktur. Für die langfristigen Infrastrukturlösungen sind voraussichtlich Investitionen in der Grössenordnung von zirka 300 Millionen Franken notwendig. Der Regierungsrat hat aufgrund der grossen Tragweite der anstehenden Entscheidungen vom 24. März bis zum 24. Juni 2023 eine freiwillige Anhörung durchgeführt und nach deren Auswertung einen Planungsbericht erstellt. Diesen unterbreitet er dem Grossen Rat zur Beratung.

Aufnahme von zwei neuen Leitsätzen

Die grosse Mehrzahl der 50 Anhörungsteilnehmenden stimmte den vorgeschlagenen strategischen Leitsätzen weitgehend zu. Vereinzelt wurden Bedenken geäussert zur getrennten Entwicklung der beiden Schulen sowie zur Verteilung der BFGS auf zwei Standorte. Zudem wurde auf das fehlende Fachhochschulangebot hingewiesen und der Wunsch angebracht, eine nichtkantonale Trägerschaft der Schulen zu prüfen.

Aufgrund der zustimmenden Anhörungsantworten hält der Regierungsrat an den vorgeschlagenen Leitsätzen im Grundsatz fest. Er ergänzt jedoch je einen Leitsatz zur Prüfung eines Angebots auf Fachhochschulstufe (Pflege und Physiotherapie) sowie zur möglichen Übertragung der Trägerschaft der Schulen auf die Leistungserbringer. Insgesamt unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat neun strategische Leitsätze zur Genehmigung (Vergleich Box).

Planungsbericht als Grundstein für langfristige Entwicklung des Angebots

Der Grosse Rat kann mit dem Beschluss des Planungsberichts die strategische Ausrichtung für die Entwicklung der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen (Standortstrategie, Bildungsangebot, Trägerschaft) vorgeben sowie den Grundstein für eine langfristige Infrastrukturlösung für BFGS und HFGS legen. Mit der Bereitstellung eines attraktiven und genügend grossen Raumangebots für die Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen wird dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen entgegengewirkt. Dies entspricht auch einer der Strategien der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030, die der Regierungsrat dem Grossen Rat gerade erst unterbreitet hat.

Neue Standorte könnten voraussichtlich ab 2035 in Betrieb genommen werden. Aufgrund des hohen Nachwuchsbedarfs und den zusätzlichen Anstrengungen zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Pflegebereich ab Sommer 2024 wird bereits kurz- bis mittelfristig mit einem anhaltenden Wachstum der Anzahl Lernenden und Studierenden von BFGS und HFGS gerechnet. Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs bis 2035 werden in den kommenden Jahren zusätzliche Schulräumlichkeiten benötigt.

Hinweis:

Bildungsangebot

Leitsatz 1.1: Die BFGS bietet die Grundbildungen FaGe, FaBe und AGS sowie die Berufsmaturität Ausrichtung Gesundheit und Soziales an.

Leitsatz 1.2: Die HFGS bietet die HF-Bildungsgänge Pflege, Operationstechnik und Sozialpädagogik sowie bedarfsorientiert Weiterbildungskurse an.

Leitsatz 1.3: Bedarf und mögliche Anbieter eines Fachhochschulangebots in Pflege und Physiotherapie im Kanton Aargau werden geprüft.

Trägerschaft

Leitsatz 2.1: Die kantonale Trägerschaft der BFGS wird vorerst beibehalten.

Leitsatz 2.2: Die kantonale Trägerschaft der HFGS wird vorerst beibehalten.

Leitsatz 2.3: Die mittel- bis langfristige Übertragung der Trägerschaft von BFGS und HFGS auf die Leistungserbringer wird gemeinsam mit den Leistungserbringern vertieft geprüft. Parallel dazu führt der Kanton die Planungsarbeiten für die langfristige räumliche Entwicklung beider Schulen ohne Verzögerung weiter.

Standortstrategie

Leitsatz 3.1: Die beiden Schulen BFGS und HFGS werden weiterhin getrennt als eigenständige Schulen geführt.

Leitsatz 3.2: Für die BFGS wird eine Aufteilung auf zwei gleichwertige Standorte angestrebt. Diese beiden Standorte decken unterschiedliche Einzugsgebiete ab.

Leitsatz 3.3: Für die HFGS wird ein Standort gemeinsam mit weiteren Partnern angestrebt.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 23.314

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