Regierungsrat heisst Einbürgerungsbeschwerde gut
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Die Gemeindeversammlung von Gipf-Oberfrick muss erneut über Einbürgerung entscheiden
Der Regierungsrat heisst die Beschwerde von Nancy Holten gut, die sich gegen die Ablehnung ihres Einbürgerungsgesuchs wehrte. Grund der Gutheissung: Die an der Gemeindeversammlung gegen die Einbürgerung vorgebrachten Gründe betrafen nach Ansicht des Regierungsrats nicht die fehlende Integration der Beschwerdeführerin. Nun muss Gipf-Oberfrick ein weiteres Mal darüber abstimmen.
Das Einbürgerungsgesuch von Nancy Holten wurde entgegen dem Antrag des Gemeinderats von der Gemeindeversammlung Gipf-Oberfrick am 27. November 2015 abgelehnt. Daraufhin reichte Nancy Holten beim Regierungsrat Beschwerde ein.
Der Regierungsrat hiess die Beschwerde gut. Er sieht alle Voraussetzungen einer Einbürgerung als erfüllt an. Dies entspricht auch der ursprünglichen Haltung des Gemeinderats, welcher Nancy Holten nach eingehender Prüfung des Gesuchs zur Einbürgerung empfohlen hatte. Die an der Gemeindeversammlung gegen Nancy Holten vorgebrachten Gründe, wie beispielsweise ihre kritische Einstellung zum Fleischkonsum, zur Nutz- und Zirkustierhaltung oder zum Kirchengeläut, sprechen nicht gegen eine genügende Integration der Beschwerdeführerin, sondern spiegeln vielmehr ihre persönliche Wertehaltung in den erwähnten Themen wider. Eine ungenügende Integration kann damit nicht begründet werden.
Der Regierungsrat hat darauf verzichtet, in der Sache selbst zu entscheiden. Er hat das Geschäft an die Gemeinde Gipf-Oberfrick zur erneuten Behandlung zurückgewiesen.