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Regierungsrat heisst Beschwerde von Prof. Dr. med. Javier Fandino teilweise gut :
Vorwürfe wegen Anwendung von 5-Aminolävulinsäure und Seitenverwechslung bei Schädeloperation müssen neu abgeklärt und beurteilt werden

Der Regierungsrat hat die Beschwerde von Prof. Dr. med. Javier Fandino gegen einen Bussenentscheid der Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) teilweise gutgeheissen. Das DGS hatte im Dezember 2021 in einem Aufsichtsverfahren eine Verletzung der Berufspflichten festgestellt und den früheren langjährigen Chefarzt der Klinik Neurochirurgie am Kantonsspital Aarau (KSA) mit einer Busse von 10'000 Franken belegt. Aufgrund des Regierungsratsentscheides müssen die Vorwürfe der unzulässigen Anwendung von 5-Aminolävulinsäure (5-ALA) sowie der Seitenverwechslung während einer Schädeloperation nun nochmals vertieft abgeklärt und neu beurteilt werden.

Die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) hatte im September 2020 ein Aufsichtsverfahren gegen die Kantonsspital Aarau AG (KSA AG) und Prof. Dr. med. Javier Fandino eingeleitet, nachdem zwei ehemalige Angestellte der KSA AG in einem Schreiben (Aufsichtsanzeige) schwere Vorwürfe erhoben hatten.

Mitte Dezember 2021 wurde im DGS-Aufsichtsverfahren gegen den früheren langjährigen Chefarzt der KSA-Neurochirurgie wegen Verletzung der Berufspflichten nach Art. 40 des Medizinalberufegesetzes eine Busse von 10'000 Franken verhängt. Konkret ging es um die standardmässige Anwendung von 5-Aminolävulinsäure (5-ALA) bei operativen Eingriffen zur Entfernung von Meningeomen (gutartige Hirntumore) sowie mangelhafte Ausübung der Sorgfaltspflicht, die zu einer Seitenverwechslung bei einer Schädelöffnung während einer Operation führte.

Weitere Vorwürfe gegen das KSA und Prof. Dr. med. Fandino (zum Beispiel unethische Forschung, fehlende Einwilligungen von Patienten oder nicht vorgenommene Voruntersuchungen) stellten sich im Aufsichtsverfahren des DGS als unbegründet heraus.

Prof. Dr. med. Fandino erhob beim Regierungsrat Beschwerde gegen die von der Abteilung Gesundheit verhängte Busse. Er verlangte mit einem Hauptantrag die Aufhebung des Entscheides und mit Eventualanträgen eine Neubeurteilung wegen unzureichender Würdigung von weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen, unvollständiger Entscheidungsgrundlagen sowie Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs. Das KSA hatte die gegen ihn ausgesprochene Verwarnung nicht angefochten.

Der Regierungsrat lehnte den Hauptantrag von Prof. Dr. med. Fandino ab, hiess aber die Eventualanträge gut. Die Abteilung Gesundheit wird nun die verschiedenen Sachverhalte unter Einbezug von zusätzlichen Unterlagen und Erkenntnissen sowie der Gewährung des rechtlichen Gehörs nochmals eingehend prüfen beziehungsweise neu zu beurteilen haben.

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