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Regierungsrat beantragt Kreditgenehmigung für zwei Projekte in Unterkulm

Der Regierungsrat hat entschieden, für die beiden Projekte Hauptstrasse (K 242) und Böhlerstrasse (K 237) in Unterkulm den Kredit beim Grossen Rat zu beantragen. Die Projekte lagen bereits im 2017 auf. Aufgrund der Rückmeldungen wurde ein Teil des Projekts Hauptstrasse, der Knoten Böhler, geändert.

In Unterkulm arbeitet die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt an zwei Projekten: Zum einen das Projekt Hauptstrasse, das aus drei Elementen besteht: Sicherung der Bahnübergänge entlang der Hauptstrasse (K 242), Sanierung des Knotens Böhler und Sanierung des angrenzenden Abschnitts bis zur Wyna-Brücke. Und zum anderen das Projekt Böhlerstrasse (K 237), mit dem ein durchgehendes Trottoir von der Wynastrasse bis zum Talweg erstellt wird.

Um die dringend notwendigen Baumassnahmen möglichst rasch auszuführen, entschied das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die Projekte zuerst öffentlich aufzulegen und erst anschliessend dem Grossen Rat zur Kreditgenehmigung zu unterbreiten. So sind die Inhalte des Projekts besser bekannt und das Kreditrisiko ist kleiner. Zudem werden die Einwendungen parallel zu Kreditgenehmigung weiterbearbeitet und so kann Zeit gewonnen werden.

Knoten Böhler neu als T-Knoten

Die Ergebnisse der Anhörung und Einwendungen kritisierten den Kreisel beim Projekt Hauptstrasse (Knoten Böhler). Die Abteilung Tiefbau hat deshalb die möglichen Varianten für die Ausbildung des Knotens überarbeitet. Gegenüber dem ursprünglichen Projekt haben sich die Rahmenbedingungen der Bahnsicherung geändert: Es müssen heute bei einem Kreisel und bei einem T-Knoten Barrieren eingebaut werden. Die Überarbeitung hat gezeigt, dass somit ein T-Knoten eine etwas bessere Leistungsfähigkeit aufweist als ein Kreisel. Mit einem reduzierten Einsatz von Signalisationen und Betriebsinstallationen wird das Ortsbild auch mit einem T-Knoten gering beeinträchtigt. Gemeinsam sind Gemeinde und Kanton so zum Schluss gekommen, den Knoten Böhler als T-Knoten mit Lichtsignalanlage zu realisieren.

Das weitere Vorgehen

Der überarbeitete Böhlerknoten wird als Teilprojektänderung nochmals öffentlich aufgelegt. Da nun die Elemente genauer definiert und deren Kosten bekannt sind, kann die Kreditgenehmigung erfolgen. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres beschliesst der Grosse Rat über die Kredite der beiden Projekte Hauptstrasse und Böhlerstrasse.

Das Projekt Böhlerstrasse untersteht nicht dem Referendum. Somit könnten die Einwendungsentscheide und die Projektgutheissung ebenfalls noch dieses Jahr eingereicht werden. Nach Behandlung der Einwendungen, Landerwerb und Submission, kann frühestens im ersten Quartal 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Das geänderte Projekt Hauptstrasse kann voraussichtlich im vierten Quartal 2019 öffentlich aufgelegt werden. Nach Behandlung möglicher Einwendungen, Landerwerb und Submission ist der Baubeginn frühestens 2023.

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  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat