Radon-Messkampagne im Kanton Aargau
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Jetzt die Radonkonzentration in potentiellen Risikoräumen messen
Radon in der Raumluft ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebserkrankungen. Besonders für Wohnräume im Kellergeschoss, Häuser in Hanglage, Häuser ohne Keller oder mit Naturkeller ist das Radon-Risiko erhöht. Die Radonkonzentration in solchen Häusern sollte unbedingt gemessen werden. Dosimeter zur Bestimmung der Radonkonzentration können bis Ende November kostenlos beim Amt für Verbraucherschutz bestellt werden.
Das radioaktive Edelgas Radon kommt natürlich in unserer Umwelt vor. Radon kann aus dem bebauten Boden heraus über das Fundament in das Haus eindringen. Die Zerfallsprodukte des Radons setzen radioaktive Strahlung frei, die beim Einatmen auf das Lungengewebe wirkt. Jährlich sterben in der Schweiz zirka 240 Menschen an Lungenkrebs, der von Radon in der Raumluft ausgelöst wurde.
Radon im Kanton Aargau
Seit 1993 wird die Radonkonzentration in Wohnräumen im Kanton Aargau in periodischen Messkampagnen gemessen. Diese Kampagnen werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) durchgeführt. Im Kanton Aargau wurde bis heute die Radonkonzentration in zirka 3600 Gebäuden gemessen. Gemäss Strahlenschutzverordnung liegt der Grenzwert der Radonkonzentration in Wohnräumen bei 1000 Bq/m3. Bei Überschreitung dieses Werts ist die Gesundheit der Hausbewohner so stark gefährdet, dass eine Sanierung des Hauses notwendig ist. Bei Neu-, Umbauten und Sanierungen liegt der empfohlene Richtwert für die Radonkonzentration in Wohnräumen bei 400 Bq/m3. Grundsätzlich wurden im Kanton Aargau bisher nur wenige Grenzwertüberschreitungen gefunden. Richtwert- und sogar starke Grenzwertüberschreitungen der Radonkonzentration wurden in Gebäuden in Hanglage und in Wohnräumen im Kellergeschoss festgestellt. Daher ist der Schwerpunkt der diesjährigen Messkampagne die Radonmessung in solchen potentiellen Risikogebäuden.
Die Radonmessung wird mit Dosimetern durchgeführt, die vom Hausbewohner in ausgesuchten Räumen des Hauses platziert werden. Nach drei Monaten müssen diese zur Auswertung an das Amt für Verbraucherschutz zurück geschickt werden. Interessierte Hausbewohner des Kantons Aargau können sich bis Ende November beim Amt für Verbraucherschutz unter Telefon 062 835 30 90 oder per E-Mail chemiesicherheit@ag.ch melden.
Sanierung von Häusern
Wird im Rahmen der Messkampagne eine Grenzwertüberschreitung der Radonkonzentration festgestellt, werden die Hausbewohner vom Amt für Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Gesundheit zu den möglichen Sanierungsmassnahmen beraten. Wie bisherige Sanierungsprojekte gezeigt haben, können kostengünstige Sanierungsmassnahmen, wie das Abdichten des Gebäudes oder die gezielte Steuerung der Luftströme mit speziellen Ventilatoren zum Absinken der Radonkonzentration führen.