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Projekt Südwestumfahrung Brugg ist rechtskräftig :
Beschwerde abgeschrieben dank der Ersatzmassnahme "Schacheninsle"

Dank einer Projektänderung mit der ökologischen Ersatzmassnahme "Schacheninsle" konnte das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Südwestumfahrung Brugg als gegenstandslos abschreiben. Damit ist der angefochtene Regierungsratsbeschluss vom 26. Oktober 2016 zum Grossprojekt rechtskräftig. Der Baustart für die Südwestumfahrung Brugg ist für Frühjahr 2019 geplant.

Das vom Regierungsrat am 26. Oktober 2016 gutgeheissene Grossprojekt Südwestumfahrung Brugg war durch eine Beschwerde, die ans Verwaltungsgericht weitergezogen wurde, blockiert. Gegenstand dieser Beschwerde ist die Lage einer ökologischen Ersatzmassnahme. Im Zuge der Verhandlungen mit der Beschwerdeführerin hat sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt dazu entschlossen, anstelle der ursprünglich geplanten Ersatzmassnahme eine alternative Massnahme im Gebiet der "Schacheninsle" umzusetzen. Diese wurde als Projektänderung der Südwestumfahrung Brugg im Sommer 2017 öffentlich aufgelegt; es gingen keine Einwendungen ein.

Die Projektänderung mit der Ersatzmassnahme "Schacheninsle" wurde am 27. September 2017 durch den Regierungsrat genehmigt. Anschliessend hat das Verwaltungsgericht – aufgrund des Verzichts auf die ursprüngliche (strittige) Ersatzmassnahme – die Umsetzung der neuen Massnahme aufgenommen und die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben.

Wie geht es mit der Südwestumfahrung weiter?

Mit dem für das Grossprojekt erforderlichen Landerwerb wurde zwischenzeitlich begonnen. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer 2018 auszuschreiben. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt