Polizeikommandant Stephan Reinhardt tritt zurück
Der Aargauer Polizeikommandant Stephan Reinhardt verlässt seinen Posten, weil er nach der 2011 vorgefallenen Geschwindigkeitsübertretung seine Vorbildfunktion nicht mehr überzeugend wahrnehmen kann. Reinhardt war ein erfolgreicher und beliebter Polizeikommandant, der auch das Vertrauen des Regierungsrats genoss.
Oberst Stephan Reinhardt hat sich entschlossen, seine Stelle als Kommandant der Kantonspolizei Aargau zu verlassen. Nach 15-jähriger Tätigkeit zu Gunsten der öffentlichen Sicherheit, davon die letzten vier Jahre als Aargauer Polizeikommandant, wird sich der in der Mitte seines Berufslebens stehende 46-jährige Rechtsanwalt neuen Aufgaben zuwenden. In seiner Amtszeit als Aargauer Polizeikommandant hat Oberst Stephan Reinhardt
- das Grossprojekt der Kantonalen Notrufzentrale erfolgreich gestartet und auf einen guten Weg gebracht;
- die neue Schweizerische Strafprozessordnung, welche für die Kantonspolizei Aargau einige einschneidende Anpassungen mit sich brachte, erfolgreich eingeführt;
- die Zusammenarbeit zwischen den Regionalpolizeien und der Kantonspolizei konsolidiert;
- bei diversen Grossanlässen zusammen mit seinen Mitarbeitenden eine sichere und reibungslose Abwicklung gewährleistet.
Polizeikommandant Reinhardt sieht Vorbildrolle tangiert
Zu seinem Rücktritt haben Stephan Reinhardt Erkenntnisse bewogen, die er in der persönlichen Auseinandersetzung mit seiner letztjährigen Geschwindigkeitsübertretung gewonnen hat. Nach reiflicher Überlegung ist er zur Auffassung gelangt, dass sich seine Vorbildrolle als oberster Kantonspolizist auf weitere Sicht nicht mit dieser Vorstrafe und länger zurückliegenden Verkehrsdelikten in Einklang bringen lässt. Auch wenn er sich diese Fehlleistungen als privater Fahrzeuglenker hat zu Schulden kommen lassen, so könnten sie nach Auffassung von Stephan Reinhardt dennoch seine Unabhängigkeit und seine Handlungsfreiheit als Polizeikommandant beeinträchtigen. Stephan Reinhardt gewichtet damit die Interessen der Kantonspolizei Aargau höher als seine eigenen.
Oberst Stephan Reinhardt hat seine Kündigung per Ende 2012 eingereicht. Er wird sein Amt bis zum 31. August 2012 ausüben und seine Amtsgeschäfte ordentlich abschliessen und seinem interimistischen Nachfolger übergeben. Ab 1. September 2012 wird die Kantonspolizei Aargau vom ersten Stellvertreter des Polizeikommandanten, Oberstleutnant Urs Winzenried, geführt, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt und ins Amt eingesetzt ist.
Regierungsrat bedauert Rücktritt
Der Regierungsrat bedauert die Entwicklung, die zum Rücktritt von Oberst Stephan Reinhardt geführt hat. Er akzeptiert den Entscheid des Polizeikommandanten und zollt ihm Respekt für seine klare Haltung. Der Regierungsrat teilt die Auffassung von Stephan Reinhardt, dass an das Amt des Polizeikommandanten beziehungsweise die Person, die es bekleidet, besonders hohe Anforderungen bezüglich Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Vorbildfunktion gestellt werden. Durch die Geschwindigkeitsübertretung von 2011 hat der Regierungsrat Kenntnis von länger zurückliegenden Verkehrsdelikten erhalten. Diese waren dem Wahlgremium vor fünf Jahren nicht bekannt. Die Staatskanzlei wird das Auswahlverfahren für die Besetzung von exponierten Positionen analysieren und prüfen, inwieweit Verbesserungen notwendig sind.
Der Aargauer Regierungsrat dankt dem Aargauer Polizeikommandanten für seine hervorragende Arbeit, die er in den zurückliegenden vier Jahren für die Sicherheit der Aargauer Bevölkerung und für das Korps der Kantonspolizei geleistet hat. Er wünscht Stephan Reinhardt für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.