Pflegeheimkonzeption geht in die Vernehmlassung
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Eine Planungsgrundlage insbesondere für die Gemeinden
Die Gemeinden planen mithilfe der Pflegeheimkonzeption den künftigen Bedarf an Pflegebetten. Dafür definiert der Kanton unter anderem einen verbindlichen Richtwert: 2025 werden noch 19,7 Prozent der 80-Jährigen und Älteren ein Pflegebett benötigen. Dies steht in der Pflegeheimkonzeption, die nun in die Vernehmlassung geht.
Heute sind rund 5900 Pflegeplätze im Kanton vorhanden. Die Pflegeheimkonzeption geht davon aus, dass es 2025 rund 8'000 sein werden. Bis dahin wird die Anzahl Menschen, die im Kanton über 80 Jahre alt sind, von heute rund 22'000 auf rund 40'000 steigen. 84 Prozent mehr pflegebedürftige Menschen sollen bis 2025 aber bloss 38 Prozent mehr Pflegebetten benötigen. Die Pflegeheimkonzeption erklärt, weshalb dies so ist und macht verbindliche Aussagen zu Grundsätzen und Trends in der stationären Langzeitpflege. Zuständig für die Umsetzung sind die Gemeinden.
Richtwert ist für Bedarfsnachweis verbindlich
Der heutige Richtwert beträgt 26,4 Prozent. Das heisst: Rund 22'000 über 80-jährige Aargauerinnen und Aargauer benötigen rund 5800 Pflegebetten. Die Pflegeheimkonzeption geht davon aus, dass dieser Wert pro Jahr um rund 1,6 Prozent abnimmt. Grund dafür sind verschiedene Trends, die zwar einen Heimeintritt nicht verhindern, aber zumindest hinauszögern. Damit beanspruchen Pflegebedürftige die vorhandenen Pflegebetten weniger lang.
Der Richtwert ist verbindlich und gilt als Obergrenze für den Bedarfsnachweis in der regionalen und lokalen Planung. Der Richtwert ist jedoch nur einer von verschiedenen Aussagen, die die Pflegeheimkonzeption zur stationären Langzeitpflege macht. Sie stellt beispielsweise auch die Ist-Situation im stationären Langzeitbereich dar, umschreibt die sogenannten "besonderen Angebote" und erklärt den Aufbau und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Pflegeheimliste.
Planungen regional angehen
Die Pflegeheimkonzeption geht grundsätzlich von einer regionalen Sichtweise aus. Die Zusammenarbeit der Gemeinden ist explizit erwünscht. Dazu eignen sich Leistungsvereinbarungen. Die Pflegeheimkonzeption stellt eine solche zur Verfügung. Das Departement Gesundheit und Soziales hat in der vergangenen Woche in Aarau eine Informationsveranstaltung für die Gemeinden und Institutionen durchgeführt und plant nach Auswertung der Vernehmlassung auch die Publikation einer Informationsbroschüre.
Das Pflegegesetz vom 1. Januar 2008 überträgt den Gemeinden die Aufgabe, ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot im Bereich der stationären Langzeitpflege sicherzustellen. Der Kanton setzt demgegenüber die Richtwerte fest, erteilt die Betriebsbewilligungen und führt die Pflegeheimliste. Die Gemeinden werden nun aufgrund der Pflegeheimkonzeption bestehende Planungen überprüfen müssen.
Die Pflegeheimkonzeption kann unter www.ag.ch > Vernehmlassungen heruntergeladen werden.
Die Unterlagen der Informationsveranstaltung für die Gemeinden und Institutionen sind unter www.ag.ch/dgs > Aktuell zu finden.