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Personenfreizügigkeit Schweiz/EU :
Zunahme des Personenverkehrs Aargau/Landkreis Waldshut

Seit 1. April 2006 gilt die Personenfreizügigkeit Schweiz/EU auch mit Einschränkungen für die neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz unterscheidet deshalb bei Einreise und Aufenthalt zwischen den bisherigen EU/EFTA-Staaten, den neuen EU-Staaten und den übrigen Staaten. Das Migrationsamt Kanton Aargau hat zusammen mit dem Landkreis Waldshut dazu einen Leitfaden publiziert.

Der neue Leitfaden zur Personenfreizügigkeit vermittelt einen Überblick über die heute in der Schweiz und in Deutschland geltenden Regelungen und Übergangsfristen in Bezug auf den freien Personenverkehr, insbesondere bei Erwerbstätigkeit. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch an Behörden und Institutionen.

An einer gemeinsamen Medienkonferenz haben Landammann Kurt Wernli und Landrat Dr. Bernhard Wütz die aktuelle Situation der Personenfreizügigkeit Schweiz/EU erläutert und Tendenzen des freien Personenverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz aufgezeigt. Für Aargauerinnen und Aargauer ist der Landkreis Waldshut zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort geworden. Viele der früheren "Gäste auf Zeit" haben ihren Dauerwohnsitz im Landkreis Waldshut genommen. Seit dem 1. Juni 2002 sind insgesamt 346 schweizerische Staatsangehörige als Daueraufenthalter in den Landkreis Waldshut umgezogen. Zusätzlich erhöhte sich im gleichen Zeitraum auch die Zahl der Ferienwohnungsinhaber um 290 auf jetzt insgesamt 850.

Personenfreizügigkeit Schweiz

Die Einreisen in die Schweiz aus den bisherigen EU/EFTA-Staaten haben im vergangenen Jahr um rund einen Fünftel zugenommen. Den höchsten Zuwachs verzeichneten die Staatsangehörigen von Deutschland, gefolgt von denjenigen aus Portugal und Frankreich. Bei einer günstigen Wirtschaftsentwicklung werden diese Zahlen auch im laufenden Jahr weiter ansteigen. Der Grenzgängerbestand ist ebenfalls markant angewachsen. Hingegen ist die Zahl der Angehörigen von Drittstaaten wie Serbien-Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Kroatien rückläufig. Dies entspricht dem Trend der letzten vier Jahre und verdeutlicht die vom Bundesrat angestrebte Entwicklung. Die Zuwanderung aus Nicht-EU/EFTA-Staaten soll auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt werden, was nicht zuletzt im Hinblick auf eine verbesserte Integration Vorteile verspricht.

Aargauer Wirtschaft

Die aargauische Volkswirtschaft ist wie die schweizerische zu einem grossen Teil vom Geschäft mit dem Ausland abhängig. Einerseits werden jährlich Güter im Wert von 15 Milliarden Franken in den Aargau importiert, das entspricht rund 10 % der gesamtschweizerischen Importe. Andererseits exportieren die aargauischen Unternehmen Waren im Wert von mehr als 8 Milliarden Franken, was gut 5 % der gesamtschweizerischen Exporte ausmacht. Rund 60 % davon gehen in die EU-Länder. In vielen Fällen können die betrieblich notwendigen Arbeitskräfte nicht auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt gefunden werden. Rund ein Fünftel der Erwerbstätigen im Aargau ist ausländischer Herkunft. Der Bedarf nach ausländischen Arbeitskräften wird in den kommenden Jahren aus demografischen Gründen wohl eher noch zunehmen.

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