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Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz :
Start der Anhörung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen

Eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Gemeinden und Kanton hat die Zusammenarbeit und die Verfahrensabläufe zwischen den Familiengerichten als Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) und den Gemeinden untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Ein Teil der Verbesserungsvorschläge hat Gesetzesänderungen zur Folge. Für diese eröffnet der Regierungsrat heute eine dreimonatige Anhörung.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat und die Justizleitung beauftragt, zusammen mit den Gemeinden Verbesserungs-vorschläge im Bereich der Verfahrensabläufe des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu erarbeiten.

Vereinheitlichung und Standardisierung

Die Optimierungsmassnahmen umfassen Standardisierungen und Vereinheitlichungen an den elf Familiengerichten, namentlich bei den Berichts- und Rechnungsprüfungen der Beiständinnen und Beistände, der Begründung der Entscheide, den Gerichtskosten und der Ausgestaltung der Ernennungsurkunden.

Ein Vorschlag zur Verfahrensoptimierung betrifft das Thema Eröffnung von Entscheiden: Hier soll vermehrt das Gespräch mit den Betroffenen gesucht werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die Massnahmen durch mündliche Erörterungen besser verstanden und akzeptiert werden als bei der ausschliesslich schriftlichen Entscheideröffnung.

Pragmatische Zusammenarbeit mit den Gemeinden

Ein weiterer Schwerpunkt der Optimierungsmassnahmen liegt in der pragmatischen und unbürokratischen Zusammenarbeit der Familiengerichte mit den Gemeinden. So werden zum Beispiel Unklarheiten in der Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln wie Telefon oder E-Mail unter Wahrung der Verfahrensrechte der betroffenen Personen beseitigt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sollen rechtlich verankert werden.

Zudem sollen die Familiengerichte die Gemeinden künftig neu über Gefährdungsmeldungen von Drittstellen und -personen informieren, damit die Gemeinden ihre für das Verfahren relevanten Kenntnisse einbringen können. Weiter soll das Instrument der "Vorabklärung" gesetzlich verankert werden. Damit können die Familiengerichte wenn nötig bei den Gemeinden sachdienliche Informationen zu einer Gefährdungsmeldung abholen. Erfährt das Familiengericht von der Gemeinde bei einer Vorabklärung, dass sich die hilfsbedürftige Person freiwillig helfen lässt, kann das Verfahren bereits im Anfangsstadium abgeschlossen werden.

Schulungen im Subsidiaritätsprinzip

Behördliche Massnahmen der Familiengerichte sind subsidiär, also letztes Mittel und nur dort angebracht, wo die freiwillige Betreuung durch die Familie oder durch öffentliche oder private Dienste nicht ausreichend ist oder von vornherein nicht zum Ziel führt. Mit der konsequenten Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips sollen die Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz gestärkt und die Familiengerichte von unnötigen Verfahren entlastet werden. Die Gemeinden werden zum Subsidiaritätsprinzip in der zweiten Hälfte 2016 praxisorientierte Schulungen durchführen.

Kommunale Berufsbeiständinnen und -beistände

Die Gemeinden sind die Anstellungsbehörden der Berufs-beiständinnen und -beistände. Die Gemeinden werden für die Berufsbeiständinnen und -beistände Optimierungsmass-nahmen in Bereichen wie Weiterbildung, Verbesserung der fachlichen Begleitung für Neueinsteiger usw. erarbeiten. Diese Erkenntnisse sollen als Empfehlungen allen Gemeinden zur Verfügung stehen. Zudem werden die Gerichte Kanton Aargau ein Handbuch mit operativen Standards für die Berufbeiständinnen und -beistände erarbeiten.

Angehörige als private Mandatstragende

Rund ein Drittel der Beistandschaften für Erwachsene werden im Kanton Aargau von privaten Mandatstragenden geführt, oft von Familienangehörigen. Für sie werden ebenfalls Standards für die Berichterstattung und die Rechnungslegung erstellt. Diese Unterlagen sollen es ihnen ermöglichen, ihre wichtige Aufgabe mit vertretbarem Aufwand wahrzunehmen. Zudem erhalten sie zu Beginn eine Schulung, an der sie auch erfahren, an wen sie sich bei Fragen und Unklarheiten wenden können. Die privaten Mandatstragenden entlasten die Berufsbeistandschaften und damit die Gemeinden massgebend.

Für jene Optimierungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen zur Folge haben, hat der Regierungsrat eine Anhörung eröffnet. Sie dauert bis zum 15. Juli 2016.

Anhörungsunterlagen zum Download

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat