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NFA-Ausführungsgesetz geht in Vernehmlassung :
Ausgleich Kanton - Gemeinden erforderlich

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat Auswirkungen in rund 40 Sachbereichen, welche den Kanton Aargau entlasten und die Gemeinden belasten. Die Auswirkungen zwischen Kanton und Gemeinden sollen hälftig geteilt werden, was einen Ausgleich zugunsten der Gemeinden bedingt. Der Regierungsrat schickt die Entwürfe für die NFA-Umsetzung auf Gesetzes- und Dekretsstufe in eine breite Vernehmlassung.

Volk und Stände haben der NFA am 28. November 2004 zugestimmt. Damals ging es um die Änderungen der Bundesverfassung. Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes wird zurzeit in den Kommissionen der eidgenössischen Räte beraten. Da der Bundesrat die NFA auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzen will, muss auf diesen Zeitpunkt auch das Ausführungsrecht auf Kantonsebene bereit sein.

Neuerungen in rund 40 Sachbereichen

Die Änderungen aufgrund der NFA können in vielen Sachbereichen ohne Gesetzes- oder Dekretsänderungen umgesetzt werden. Übernimmt der Bund eine Aufgabe, wie dies zum Beispiel im Bereich AHV und IV der Fall ist, kann das kantonale Recht aufgehoben werden.

In anderen Bereichen wie etwa der amtlichen Vermessung, dem Nationalstrassenbau und den Ergänzungsleistungen sind Anpassungen notwendig. In einzelnen Sachbereichen erfolgen die Anpassungen ausserhalb des Projekts NFA-Umsetzung, da sie noch vor der NFA in Kraft treten sollen. Sie sind aber auf die NFA abgestimmt. Dazu gehören das Betreuungsgesetz und das Stipendiengesetz.

Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden

Gestützt auf den Aufgaben- und Finanzplan 2006 - 2009 ergeben die Schätzungen der finanziellen Auswirkungen, dass die NFA den Kanton mit rund 84 Millionen Franken entlastet. Hingegen werden die Gemeinden mit fast 88 Millionen Franken belastet. Bereits bei der Beantwortung der Interpellation Marcel Guignard vom 14. Dezember 2004 hat der Regierungsrat vorgeschlagen, die NFA-Auswirkungen zwischen Gemeinden und Kanton hälftig zu teilen. Zu diesem Zweck ist ein Ausgleich in der Höhe von rund 86 Millionen Franken erforderlich.

Ausgleichsvarianten geprüft

Zur Erreichung des Ausgleichs von 86 Millionen Franken wurden zahlreiche Varianten geprüft. Der Regierungsrat hat beschlossen, den Ausgleich über zwei Instrumente herzustellen: Einerseits wird der Kantonsbeitrag an die Berufsfachschulen um 43 Millionen Franken erhöht und andererseits der Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten um 43 Millionen Franken von heute 28.9 auf 24.7 Prozent gesenkt.

Hoher Zeitdruck für die Umsetzung

Die Vernehmlassung dauert bis am 27. April 2006. Damit die Umsetzung im Sommer 2007 beschlossen werden kann, wird der Grosse Rat nach den Sommerferien mit der Beratung beginnen müssen. Die Arbeiten erfolgen unter hohem Zeitdruck, wobei die Gemeinden bereits vor der Vernehmlassung einbezogen worden sind.

  • Departement Finanzen und Ressourcen