Neukonzeption der parlamentarischen Vorstösse
:
Grossratskommission verabschiedet Revision des Geschäftsverkehrsgesetz mit Änderungen
Aufgrund von verschiedenen Vorstössen muss das Geschäftsverkehrsgesetz (Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung, GVG) revidiert werden. Die grossrätliche Kommission hat den Vorschlag des Regierungsrats an vier Sitzungen eingehend beraten und zuhanden des Ratsplenums verabschiedet. Die Revision bringt verschiedene Neuerungen bei den parlamentarischen Vorstössen und Kommissionen.
Die nichtständige Kommission GVG unter dem Präsidium von Daniel Heller (Erlinsbach) unterstützt und verfeinert die Neukonzeption der parlamentarischen Vorstösse. Die Motion, die heute primär als Auslöser für Verfassungs-, Gesetzes- und Dekretsanpassungen dient, wird neu zu einem umfassenderen Handlungsinstrument ausgeweitet. Sie soll künftig den Regierungsrat unter bestimmten Umständen verpflichten können, Massnahmen zu treffen. Damit kann nach Auffassung der vorberatenden Kommission auf das bisherige Instrument Auftrag sowie auf die Neueinführung eines Verordnungsvetos verzichtet werden. Interpellation, Parlamentarische Initiative und Postulat stehen weiterhin zur Verfügung. Neu soll der Wortlaut der beiden Vorstossarten Motion und Postulat im Verlauf der Beratung abgeändert werden können. Die Kommission GVG schlägt zudem vor, die Frist für die Erledigung von überwiesenen Motionen und Postulaten durch den Regierungsrat von vier auf drei Jahre zu verkürzen.
Flexibilisierungen bei den parlamentarischen Kommissionen
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat zudem, dass die Fraktionen die Stellvertretung von Kommissionsmitgliedern künftig selber regeln können. Neu soll jedes Grossratsmitglied für ein gewähltes Kommissionsmitglied als Stellvertreter einspringen können. Dadurch wird das bisherige Stellvertretersystem mit fest gewählten Stellvertretern hinfällig. Mit dieser Lösung übernimmt die Kommission die diesbezügliche liberale Praxis der Bundesversammlung. Mitglieder von Kommissionen sollen bei einem Fraktionswechsel oder -austritt aus den Kommissionen ausscheiden.
Die Wahlen des Präsidiums sollen künftig an der ersten Sitzung des neuen Amtsjahrs stattfinden. Die Kommission unterstützt zudem die Neuerung, dass Minderheitsanträge in der Synopse aufgeführt werden können. Bedingung ist, dass diese durch mindestens einen Drittel der anwesenden Kommissionsmitglieder gestützt werden und die Minderheit dies verlangt. Schliesslich befürwortet die Kommission eine Gewichtung der Stimmen im Büro des Grossen Rats gemäss Fraktionsstärken.
Die Kommission GVG unterstützt die beschlossene Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 10 zu 3 Stimmen. Die erste Beratung der Gesetzesrevision im Grossen Rat wird voraussichtlich im November stattfinden.