Neues Beurkundungsrecht
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Grössere Flexibilität bei den Notariatsgebühren
Mit der Botschaft zur 2. Beratung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat den total revidierten Notariatstarif. Der Regierungsrat hat die Beschlüsse des Grossen Rats der 1. Lesung berücksichtigt. Er schlägt daher vor, dass der gesetzliche Gebührentarif seitens der Urkundspersonen nur dann unterschritten werden darf, wenn die Gebühr in keinem angemessenen Verhältnis zum Zeitaufwand steht. Zudem sind künftig die meisten notariellen Dienstleistungen nach Aufwand abzurechnen.
Das geltende Notariatsrecht stammt aus dem Jahr 1911 und wird aufgrund zahlreicher Lücken und Unklarheiten total revidiert. Gleichzeitig werden die Notariatsgebühren neu geregelt. Im Entwurf für den total revidierten Notariatstarif ist nur noch für Handänderungen an Grundstücken, Baurechtsverträge sowie Pfandverträge ein Promilletarif vorgesehen, der sich nach dem Vertragswert des Geschäfts richtet. Dieser Tarif mit einem Maximalbetrag von neu 20'000 Franken bei Kaufverträgen stellt die Obergrenze für die Notariatsgebühr dar. Er darf dann unterschritten werden, wenn der effektive Zeitaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Gebühr steht. Für die übrigen notariellen Geschäfte hat die Urkundsperson neu nach Aufwand abzurechnen, wobei sich die Parteien in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen auf einen Stundenansatz einigen können.
Preiswettbewerb möglich
Das neue Gebührendekret schafft die Voraussetzungen für einen beschränkten Preiswettbewerb unter den Notaren. Da es sich bei den notariellen Dienstleistungen um eine hoheitliche Tätigkeit handelt, ist die Freiheit der Parteien bei der Gebührenfestsetzung jedoch beschränkt. Ein vom Regierungsrat eingeholtes Gutachten zeigt, dass zum Schutz der Urkundsparteien gesetzliche Gebühren festgelegt werden müssen. Diese dürfen nicht überschritten werden. Für Tarifunterschreitungen müssen sachliche Gründe gegeben sein, die neu im Notariatstarif umschrieben werden. Zudem muss gemäss den gleichen Gebührenansätzen abgerechnet werden. Dies als Ausdruck der Unabhängigkeit der Urkundsperson gegenüber allen Parteien eines Rechtsgeschäfts.
Klare gesetzliche Regelung
Mit den neuen Erlassen werden moderne und klare gesetzliche Grundlagen für das Notariatswesen geschaffen. Die Notariatsgebühren erfahren in verschiedenen Geschäftsbereichen eine Reduktion. Das Inkrafttreten des total revidierten Rechts ist auf den 1. Juli 2012 vorgesehen.