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Neues Beitragsmodell für Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds :
Anpassung der Swisslos-Sportfonds-Verordnung

Die Investitionen in moderne Sportanlagen im Kanton Aargau haben in den vergangenen Jahren erfreulicherweise deutlich zugenommen. Viele dieser Projekte konnten mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds unterstützt werden, was zu einer überdurchschnittlichen Belastung des Fonds führte. Um den gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sport in den Gemeinden, Sportverbänden und -vereinen auch in Zukunft flächendeckend unterstützen zu können, hat der Regierungsrat eine Anpassung des Beitragsmodells und eine Reduktion des Maximalbeitrags beschlossen.

Der Kanton Aargau unterstützt die Förderung des gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sports in den Gemeinden, Sportverbänden und -vereinen sowie in weiteren Organisationen mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Seit der letzten Verordnungsänderung Mitte 2015 haben die Swisslos-Sportfonds-Gesuche für Beiträge an den Erwerb, die Erstellung, die Erneuerung und die Erweiterung von Sportbauten und -anlagen im Vergleich zu den Vorjahren erheblich zugenommen: die Gesuche für Beiträge an kleine und mittlere Projekte haben sich verdoppelt, bei den Grossprojekten von mindestens überregionaler Bedeutung hat sich die vom Regierungsrat gesprochene Beitragssumme verdreifacht.

Langfristige Sicherung des Fondsbestands

Um den Fondsbestand langfristig zu sichern und damit eine breite Unterstützung des Aargauer Sports weiterhin möglich ist, hat der Regierungsrat Ende Mai dieses Jahrs eine Anpassung der Swisslos-Sportfonds-Verordnung beschlossen. Mit Inkrafttreten der Änderungen per 1. Juni 2020 führt ein degressives Beitragsmodell zu reduzierten Beiträgen. Gleichzeitig liegt der Maximalbeitrag neu pro Baute oder Anlage bei 200'000 Franken statt wie bisher bei 250'000 Franken. Damit können auch in Zukunft gemäss geltender Verordnung beitragsberechtigte Projekte im Bereich Sportbauten mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds gleichbehandelt und flächendeckend unterstützt werden, ohne dass eine weitere Selektion stattfinden muss. An Bauten und Anlagen von überregionaler Bedeutung kann der Regierungsrat im Einzelfall weiterhin höhere Beiträge als 200'000 Franken sprechen, allerdings wird auch da der angewandte Beitragssatz an die subventionsberechtigten Kosten tiefer angesetzt als bisher.

Zusicherung von sechs Millionen Franken an Stadion Aarau AG

Bereits im Juli 2006 erklärte der Regierungsrat gegenüber der Stadt Aarau seine Absicht, den Neubau des Fussballstadions Torfeld Süd mit einem Beitrag aus dem Swisslos-Sportfonds zu unterstützen. Die Stadion Aarau AG als künftige Eigentümerin hat inzwischen das definitive Beitragsgesuch für das geplante Fussballstadion eingereicht. Der Regierungsrat ist von der Zweckmässigkeit und von der überregionalen beziehungsweise nationalen Bedeutung des Projekts überzeugt. Eine Sportanlage dieser Grössenordnung erzeugt eine positive Ausstrahlung nicht nur für den Aargauer Fussballsport, sondern für die gesamte Sportförderung des Kantons. Aufgrund dieser Einschätzung hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 12. August 2020 der Stadion Aarau AG einen Beitrag von sechs Millionen Franken für den Neubau des Fussballstadions Torfeld Süd zulasten des Swisslos-Sportfonds zugesagt. Die Beitragszusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle notwendigen Bewilligungen und Zustimmungen des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechts erteilt werden.

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