Bisher setzte der Kanton Aargau die Schwerpunktprogramme "Bewegung und Ernährung", "Psychische Gesundheit" und "Gesundheitsförderung im Alter" um. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat diese Schwerpunktprogramme jeweils zur Hälfte finanziert. Der Regierungsrat hat beschlossen, die drei Schwerpunktprogramme – in Anlehnung an die Strategie von Gesundheitsförderung Schweiz – ab dem Jahr 2025 nach Lebensphasen auszurichten.
Ab dem 1. Januar 2025 führt der Kanton neu die beiden Schwerpunktprogramme "Gesundheitsförderung in der Kindheit" und "Gesundheitsförderung in der Jugend" ein; das Schwerpunktprogramm "Gesundheitsförderung im Alter" bleibt bestehen. Die Sektion Gesundheitsförderung und Prävention setzt sich dafür ein, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ältere Menschen ausgewogen ernähren, genügend bewegen und psychisch gesund bleiben. Die Neuausrichtung der Schwerpunktprogramme auf Lebensphasen entspricht der Strategie 4.3 der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 und ermöglicht einen ganzheitlichen Zugang zur Gesundheitsförderung.
Die Gesundheitsförderung der Aargauer Bevölkerung ist eine gesetzliche Aufgabe des Kantons (§ 33 und 34 des Gesundheitsgesetzes). Neben den drei genannten Schwerpunktprogrammen führt der Kanton Aargau zudem die Schwerpunktprogramme "Betriebliches Gesundheitsmanagement" und "Gesundheitsförderung in der Schule".