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Neuausrichtung für den Aargauer Zivilschutz :
Die Organisationen werden ab dem kommenden Jahr regionalisiert

Der Regierungsrat legt gemäss dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau durch Verordnung die Organisationsstrukturen, Bestandszahlen und Mittel des Zivilschutzes fest. Gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung hat der Regierungsrat der Konzeption Zivilschutz Aargau 2013 und der Neuausrichtung des Aargauer Zivilschutzes auf der Basis von elf Zivilschutzregionen zugestimmt.

In den letzten Jahren fanden im Kanton Aargau unterschiedliche Entwicklungen statt, die es notwendig machen, den Zivilschutz neu auszurichten. Zu denken ist dabei insbesondere an Defizite aufgrund sinkender Bestandszahlen oder Herausforderungen bei der Rekrutierung von Kadermitgliedern. Vor diesem Hintergrund entwickelte die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz im Departement Gesundheit und Soziales eine Konzeption für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Aargauer Zivilschutzes sowie ein Leitbild für den Zivilschutz. Der Regierungsrat sprach sich bei der Variantenwahl vor knapp einem Jahr für eine Neuausrichtung des künftigen Aargauer Zivilschutzes mit elf Regionen aus und gab diese zur Anhörung frei. Im Kanton Aargau gibt es derzeit 22 Zivilschutzorganisationen.

Entwicklung der Regionen

Diese fand vom 5. Dezember 2013 bis zum 28. Februar 2014 statt. Die Zustimmung unter den Anhörungsteilnehmenden war dabei hoch. Wesentlich war dabei insbesondere, dass die Neuausrichtung auf den Grundlagen der Gefährdungsanalyse Kanton Aargau erfolgt. Nachdem der Zivilschutz im Wesentlichen bei Katastrophen und Notlagen – und dort vor allem bei Langzeiteinsätzen – zum Einsatz kommt, dürfen die Bestände nach Ansicht der Anhörungsteilnehmenden jedoch gegenüber heute nicht weiter reduziert werden. Damit die Zivilschutzorganisationen die an sie gestellten Anforderungen auch in Zukunft erfüllen können, müssen die Regionen der Zivilschutzorganisationen entsprechend angepasst werden. Weil der Zivilschutz auch in Zukunft die meisten Schnittstellen mit den Feuerwehren zu klären haben wird, erweist sich die Variante mit elf Regionen als optimal, zumal sie sich an den Gebietseinteilungen der Stützpunktfeuerwehren A und B orientiert. Die in der Anhörung eingebrachten Einwände - wie zum Beispiel die Befürchtungen, dass die regionale Verankerung leiden oder das Milizsystem gefährdet sein könnte - werden im Rahmen der Umsetzung mit den betroffenen Regionen diskutiert und aufgelöst.

Ausrichtung für die Zukunft

Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren ebenfalls Massnahmen zur Weiterentwicklung beziehungsweise Verbesserung des Zivilschutzes ergriffen. In den meisten Fällen konnten dabei die Ausgaben für den Zivilschutz gesenkt werden, ohne die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisationen zu schwächen. Die Verlagerung des Aufgabenbereichs – weg vom Kriegsfall hin zum Schutz vor Katastrophen und Notlagen – hat den Zivilschutz dabei insgesamt positiv verändert. Die deutliche Reduktion der Sollbestände ebenso wie die Regionalisierung haben sich als richtig und notwendig erwiesen. Mit dem Beschluss des Regierungsrates sind nun auch im Kanton Aargau die Weichen gestellt.

Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz wurde vom Regierungsrat mit der Umsetzung der Neuausrichtung beauftragt; dies mit Beginn ab 1. Januar 2015 und einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Mehr zum Thema

Weitere Informationen finden Sie unter Zivilschutzorganisationen.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat