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Namensschreibweise bereinigt :
Ein alter Streit konnte beigelegt werden

Die Bundesbehörden übernehmen nach langjähriger Auseinandersetzung die Namensschreibweise der Gemeinden Hausen AG, Schinznach-Bad und Schinznach-Dorf, wie sie von den zuständigen aargauischen Organen seinerzeit rechtmässig festgelegt worden ist.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau änderte durch Dekret vom 23. November 1937 den Namen von zwei Gemeinden im Bezirk Brugg. Die Gemeinde Birrenlauf hiess fortan Schinznach-Bad; das bisherige Schinznach wurde in Schinznach-Dorf umbenannt. Beide Namensteile wurden ausdrücklich mit einem Bindestrich miteinander verbunden. Die ebenfalls im Bezirk Brugg gelegene Gemeinde Hausen hiess seit jeher Hausen ohne jeden Zusatz.

Für die Schreibweise der Gemeindenamen im amtlichen Verkehr der Bundesverwaltung sowie in allen Veröffentlichungen des Bundes ist das vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) aufgestellte und nachgeführte "Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz" verbindlich. Das EDI gab sich 1954 Richtlinien für die Schreibweise von Gemeindenamen. Auf Grund dieser internen Richtlinien wurden nun Schinznach-Bad und Schinznach-Dorf ohne Bindestrich geschrieben und Hausen erhielt den Zusatz "bei Brugg".

Die drei Gemeinden waren mit diesen Änderungen nicht einverstanden. Es setzte eine langjährige Auseinandersetzung ein. Diese endete in einem vorläufigen Kompromiss. Im "Amtlichen Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz" wurden jeweils beide Schreibweisen aufgenommen, diejenige nach dem "Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz" und diejenige nach kantonalem Recht.

Dieser Zustand kann im Zuge der Informatisierung aller Bereiche der öffentlichen Verwaltung, namentlich auch des Zivilstandswesens mit dem Projekt Infostar (= informatisiertes Standesregister), nicht mehr befriedigen. Die Aargauer Regierung intervenierte deshalb im Januar 2002 schriftlich beim Bundesrat.

Im Oktober 2002 fand in Bern unter der Leitung des stellvertretenden Generalsekretärs des EDI eine Aussprache statt. Vertreten waren auf Seiten des Bundes die Bundesämter für Statistik, für Verkehr und für Landestopographie (Swisstopo) sowie die Post und die SBB. Auf Aargauer Seite verhandelten ein Vertreter des Departementes des Innern und Delegationen der Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden. Das Verhandlungsergebnis fiel zur Zufriedenheit der drei Gemeinden aus.

Das "Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz" wird im Sinne der Anträge der Gemeinden per 1. Januar 2003 angepasst und die Swisstopo verwendet ab sofort bei Neuauflagen von Karten nur noch die neue Schreibweise. Das heisst, die beiden Schinznach werden beim Bund wieder mit Bindestrich geschrieben. Hausen wird ohne den Zusatz "bei Brugg" aufgeführt, muss aber die Kantonsabkürzung AG zur Unterscheidung von Hausen am Albis führen.

Anpassungen beim öffentlichen Verkehr und bei der Post sind für die Gemeinden mit Ausgaben verbunden und unterbleiben deshalb vorläufig. Die Gemeinden Hausen AG und Schinznach-Dorf lassen von der Post allerdings eine detaillierte Offerte erstellen.

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