Nachtragskredite von 20.8 Millionen Franken
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Tiefste Nachträge in den letzten 10 Jahren
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die zweite Tranche der Nachtragskredite für das Jahr 2005 im Umfang von 20.8 Millionen Franken. Mit 15.6 Millionen fallen die meisten Ausgaben im Gesundheitsbereich und in der Sozialhilfe an.
Nachtragskredite werden notwendig, wenn die vom Grossen Rat mit dem Budget bewilligten Zahlungskredite aufgrund von nicht voraussehbaren Entwicklungen nicht ausreichen. Sie werden dem Grossen Rat in zwei Sammelvorlagen (Frühling und Herbst) zur Bewilligung unterbreitet. Die erste Tranche im Mai belief sich auf 1.8 Millionen Franken.
Der Regierungsrat hat nun die zweite Tranche im Umfang von 20.8 Millionen Franken verabschiedet und dem Grossen Rat zur Bewilligung unterbreitet. Insgesamt liegen 27 Nachtragskreditbegehren vor. Mit 15.6 Millionen Franken fällt der grösste Teil der Nachtragskredite auf vom Kanton kaum beeinflussbare Faktoren im Gesundheits- und Sozialbereich. So mussten mehr Zuschüsse an Krankenkassenprämien ausgerichtet und höhere Beiträge für ausserkantonale Hospitalisationen und im Asylbereich bezahlt werden. Durch die ungünstige Wirtschaftslage ist zudem die Zahl der Sozialhilfeempfänger stark angestiegen, was zu Mehrausgaben von 4.1 Millionen Franken geführt hat.
Tiefste Nachträge in den letzten 10 Jahren
Zusammen mit der ersten Tranche der Nachtragskredite über 1.8 Millionen Franken sowie den Krediten für drei Sondervorlagen (Beitrag an das Paul Scherrer Institut, Ausgrabungen auf dem künftigen Fachhochschul-Campus in Brugg-Windisch, Bereitstellung von Schulraum für die Kantonale Schule für Berufsbildung) über 13.4 Millionen Franken belaufen sich die Nachträge für das Jahr 2005 gesamthaft auf knapp 36 Millionen Franken. "Dies stellt in den letzten 10 Jahren den tiefsten Betrag", führt Finanzdirektor Roland Brogli aus. Zurückzuführen seien diese tiefen Nachtragskredite auf die genaue Budgetierung 2005 sowie auf den Willen des Regierungsrates, die Nachträge auf das Notwendigste zu beschränken.
9.3 Millionen Franken der Nachträge können indirekt durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen kompensiert werden. Nach heutigem Budgetstand ist zudem damit zu rechnen, dass auch die restlichen Nachtragskredite kompensiert werden können.
Zum letzten Mal nach alten Regeln
Die Nachtragskreditbegehren werden in diesem Jahr zum letzten Mal nach dem alten Finanzhaushaltsgesetz behandelt, welches seit 1993 in Kraft war und per 1. August 2005 durch das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) abgelöst wurde.
Erstmals bereits nach den neuen Bestimmungen des GAF werden die sechs Kleinkreditbegehren für Projekte behandelt, welche dem Grossen Rat mit derselben Vorlage unterbreitet werden. Die Kleinkredite werden unter anderem für einmalige Investitionskosten bei der Überführung der Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf auf einen neuen Trägerverein und für die Erneuerung der amtlichen Vermessung Zofingen benötigt.